Lexikon
Namenspapier
Rektapapierauf den Namen des Berechtigten lautendes Wertpapier, ohne dessen Vorlage das in ihm verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden kann, z. B. Hypothekenbrief. Die Übertragung des verbrieften Rechts erfolgt durch Abtretung des Rechts, der Erwerber hat sodann Anspruch auf Aushändigung des Papiers (§ 952 BGB). Die Namensaktie ist kein Namenspapier, sondern Orderpapier. Gegensatz: Inhaberpapiere.
Wissenschaft
Lithium von hier
Für die Energiewende benötigt Europa eine riesige Zahl wiederaufladbarer Batterien. Forscher erschließen neue Quellen für das benötigte Lithium.
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Wissenschaft
Vom Leben und Sterben der Arten
In den letzten rund 440 Millionen Jahren gab es fünf Massenaussterben. Forschende untersuchen, was den derzeitigen Artenschwund bewirkt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse als Grundlage für Politik und Umweltschutz. Kompakt Es gibt viele Gründe für den Artenschwund. Doch künftig wird sich verstärkt die Erderwärmung auswirken....
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