Lexikon
Namenspapier
Rektapapierauf den Namen des Berechtigten lautendes Wertpapier, ohne dessen Vorlage das in ihm verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden kann, z. B. Hypothekenbrief. Die Übertragung des verbrieften Rechts erfolgt durch Abtretung des Rechts, der Erwerber hat sodann Anspruch auf Aushändigung des Papiers (§ 952 BGB). Die Namensaktie ist kein Namenspapier, sondern Orderpapier. Gegensatz: Inhaberpapiere.
Wissenschaft
Wie unser Langzeitgedächtnis funktioniert
Bis ins hohe Alter können wir uns an Situationen aus unserer Kindheit erinnern. Doch wie funktioniert das auf molekularer Ebene? Schließlich werden die zuständigen Moleküle in unseren Synapsen, die die Basis unseres Gedächtnisses bilden, innerhalb von Stunden bis Tagen ersetzt. Eine Studie an Mäusen hat nun eine Lösung für dieses...
Wissenschaft
Schädlingsbekämpfung nach natürlichem Vorbild
Angesichts des steigenden Nahrungsbedarfs der wachsenden Weltbevölkerung kommen in der Landwirtschaft weltweit mehr und mehr chemische Pestizide zum Einsatz. Doch viele Pflanzenschädlinge werden mit der Zeit gegen die gängigen Mittel resistent. Forschende haben nun eine Alternative entwickelt, die sich an einem natürlichen...