Lexikon

Namenspapier

Rektapapier
auf den Namen des Berechtigten lautendes Wertpapier, ohne dessen Vorlage das in ihm verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden kann, z. B. Hypothekenbrief. Die Übertragung des verbrieften Rechts erfolgt durch Abtretung des Rechts, der Erwerber hat sodann Anspruch auf Aushändigung des Papiers (§ 952 BGB). Die Namensaktie ist kein Namenspapier, sondern Orderpapier. Gegensatz: Inhaberpapiere.
Bemmerer
Wissenschaft

Sternenfeuer im Felsenkeller

Experimente in einem Dresdner Labor zeigen: Der Bethe-Weizsäcker-Zyklus läuft langsamer ab als gedacht. Er ist der Hauptlieferant der Energie in massereichen Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Wer nach den Sternen greifen will, muss manchmal in den Keller gehen. Das klingt auf den ersten Blick ein bisschen paradox. Schließlich stehen...

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Wissenschaft

Perfect Timing

Wie entstehen in der Wissenschaft große Durchbrüche? Sicherlich auf viele verschiedene Weisen. Denn schließlich erforscht die Wissenschaft das Unbekannte. Woher soll man also vorher wissen, wie man es im Einzelfall am besten enthüllt. Den einen planbaren Königsweg, der sicher zu einer bestimmten Erkenntnis führt, gibt es folglich...

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