Lexikon
Namenspapier
Rektapapierauf den Namen des Berechtigten lautendes Wertpapier, ohne dessen Vorlage das in ihm verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden kann, z. B. Hypothekenbrief. Die Übertragung des verbrieften Rechts erfolgt durch Abtretung des Rechts, der Erwerber hat sodann Anspruch auf Aushändigung des Papiers (§ 952 BGB). Die Namensaktie ist kein Namenspapier, sondern Orderpapier. Gegensatz: Inhaberpapiere.
Wissenschaft
Quantensprünge in der Röhre
Mit einem neuartigen Kernspinmikroskop lassen sich zum ersten Mal per Kamera hochaufgelöste Bilder von molekularen Prozessen machen – zum Beispiel für die Krebsdiagnostik oder die Forschung an Batteriematerialien. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Chemiker ein Herstellungsverfahren für eine neue Substanz ertüftelt haben, überprüfen sie...
Wissenschaft
Wie Mutationen die Pferde zum Reittier machten
Pferde haben unsere Geschichte entscheidend geprägt: Ihre Domestizierung vor etwa 4500 Jahren bedeutete eine Revolution für die menschliche Mobilität, Landwirtschaft und Kriegsführung. Eine Analyse von uralten Pferdegenomen zeigt nun, welche Gene die wilden Pferde zahm und reitbar machten. Dabei spielten seltene, in den...
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