Lexikon

Namenspapier

Rektapapier
auf den Namen des Berechtigten lautendes Wertpapier, ohne dessen Vorlage das in ihm verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden kann, z. B. Hypothekenbrief. Die Übertragung des verbrieften Rechts erfolgt durch Abtretung des Rechts, der Erwerber hat sodann Anspruch auf Aushändigung des Papiers (§ 952 BGB). Die Namensaktie ist kein Namenspapier, sondern Orderpapier. Gegensatz: Inhaberpapiere.
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Wissenschaft

Verkannte Artefakte

Lange Zeit funktionierte die moderne Bioforschung hauptsächlich reduktionistisch: Man trennte die Komponenten, die einen interessierten, aus dem Gesamtsystem heraus und studierte sie isoliert in „Einzelhaft“. Erfolgreich war das allemal: Heerscharen von Forscherinnen und Forschern, die im Labor jahrelang Proteine gereinigt oder...

Schimpanse frisst Frucht
Wissenschaft

Vergorene Früchte als Ursprung menschlichen Alkoholkonsums?

Viele Menschenaffen verzehren gerne vergorenes Fallobst. Wie verbreitet dieses Verhalten allerdings ist, ist noch unklar – unter anderem, weil viele Studien nicht zwischen dem Konsum von frisch gepflückten und vom Boden aufgelesenen, potenziell vergorenen Früchten unterscheiden. Ein Forschungsteam schlägt deshalb vor, einen...

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