Lexikon
Inhaberpapiere
Wertpapiere, deren verbriefte Rechte grundsätzlich vom jeweiligen Inhaber geltend gemacht werden können. Sie haben eine hohe Umlauffähigkeit, da sie rechtlich wie bewegliche Sachen behandelt werden: Die in der Urkunde verbrieften Rechte werden durch formlose Einigung und Papierübergabe übertragen. Inhaberpapiere sind z. B.: Inhaberschuldverschreibungen, Lotterielose, Inhaberschecks (Scheck), Zins- und Gewinnanteilscheine (schuldrechtliche Inhaberpapiere) und Inhaberaktien (mitgliedschaftsrechtliche Inhaberpapiere). Gegenbegriffe: Orderpapiere, Rektapapiere.
Wissenschaft
Die Rolle der Faszien
Lange waren die zum Bindegewebe gehörenden Faszien in Deutschland nur in der Alternativmedizin ein Thema. Anders als im anglo-amerikanischen Raum, blieb die hiesige Schulmedizin distanziert. Doch das hat sich geändert – durch neue profunde Studien. von ROLF HEßBRÜGGE Für Medizinstudenten im Präparierkurs waren Faszien früher nur...
Wissenschaft
Inferno in Deutschlands Urzeit
Die Erde wurde immer wieder von verheerenden Kleinplaneten getroffen. In Süddeutschland gibt es sogar zwei geologisch junge Krater. Sind sie gleichzeitig entstanden? von THORSTEN DAMBECK Als ein mächtiger Planetoid auf das heutige Süddeutschland stürzte, lebten dort keine Menschen. Die Narben des Einschlags sind nach fast 15...