Lexikon
Inhaberpapiere
Wertpapiere, deren verbriefte Rechte grundsätzlich vom jeweiligen Inhaber geltend gemacht werden können. Sie haben eine hohe Umlauffähigkeit, da sie rechtlich wie bewegliche Sachen behandelt werden: Die in der Urkunde verbrieften Rechte werden durch formlose Einigung und Papierübergabe übertragen. Inhaberpapiere sind z. B.: Inhaberschuldverschreibungen, Lotterielose, Inhaberschecks (Scheck), Zins- und Gewinnanteilscheine (schuldrechtliche Inhaberpapiere) und Inhaberaktien (mitgliedschaftsrechtliche Inhaberpapiere). Gegenbegriffe: Orderpapiere, Rektapapiere.
Wissenschaft
Risikofaktor Luft
Das Vergessen im Alter wird von Feinstaub beschleunigt. Wie wirken Schadstoffe auf das Gehirn? von SUSANNE DONNER Anfangs war es nur eine Ahnung, dass etwas nicht stimmte. Die Mutter suchte nachts unentwegt die Toilette auf und vergaß am stillen Örtchen, dass sie ins Bett zurückkehren sollte, und geisterte im Haus herum. Später...
Wissenschaft
Die Chemie des Bioplastiks
Nach und nach erobern Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Markt. Dass es nicht schneller geht, hat Gründe.
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