Lexikon

Inhaberpapiere

Wertpapiere, deren verbriefte Rechte grundsätzlich vom jeweiligen Inhaber geltend gemacht werden können. Sie haben eine hohe Umlauffähigkeit, da sie rechtlich wie bewegliche Sachen behandelt werden: Die in der Urkunde verbrieften Rechte werden durch formlose Einigung und Papierübergabe übertragen. Inhaberpapiere sind z. B.: Inhaberschuldverschreibungen, Lotterielose, Inhaberschecks (Scheck), Zins- und Gewinnanteilscheine (schuldrechtliche Inhaberpapiere) und Inhaberaktien (mitgliedschaftsrechtliche Inhaberpapiere). Gegenbegriffe: Orderpapiere, Rektapapiere.
Atomuhr
Wissenschaft

Atomuhren zum Mitnehmen

Optische Atomuhren messen die Zeit so präzise wie kein anderer Taktgeber. Dank einer Erfindung des deutschen Nobelpreisträgers Theodor Hänsch rücken sie jetzt näher an die Praxis und werden nutzbar für mobile Anwendungen. von NIKOLAUS FECHT Ohne ihn hätten die Wissenschaftler keine Möglichkeit, die Zeit mit einer solchen...

Müllkippe
Wissenschaft

Müllhalden stoßen mehr PFAS-Chemikalien aus als gedacht

Viele städtische Mülldeponien stoßen regelmäßig „Rülpser“ aus, bei denen Abgase vom Zerfall des Mülls in die Umwelt gelangen. Da auf den Deponien auch Produkte landen, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen – sogenannte PFAS-Chemikalien – enthalten, gelangen mit diesen Ausgasungen der Müllhalden auch diese Schadstoffe in...

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