Lexikon
öffentlicher Glaube
Vermutung der Richtigkeit von Eintragungen in bestimmten Urkunden, besonders in öffentlichen Registern. Der Inhalt der Eintragung gilt sowohl hinsichtlich seines ursprünglichen Bestehens als auch des Nichtbestehens späterer Änderungen oder Beschränkungen (positive und negative Publizität) zugunsten desjenigen als materiell richtig, der Rechte aus ihm ableiten will, ohne die Unrichtigkeit zu kennen. Der öffentliche Glaube wird durch die Vermutung der Richtigkeit ergänzt. Einen vollen, in sich z. T. wieder differenzierten öffentlichen Glauben genießen Grundbuch, Schiffsregister und Erbschein sowie Inhaberpapiere und technische Orderpapiere (z. B. Wechsel), nicht dagegen Güterrechts-, Handels- und Vereinsregister.
Wissenschaft
Fingerabdrücke im Blut
Forschende durchleuchten Blutproben mit Laserlicht und suchen darin nach frühen Hinweisen auf Erkrankungen wie Diabetes oder Lungenkrebs. von THOMAS BRANDSTETTER Blut ist komplex: Die Zusammensetzung der unzähligen verschiedenen Biomoleküle, die sich dort tummeln, birgt allerlei interessante Hinweise auf den aktuellen...
Wissenschaft
Clevere Technik für eine nachhaltige Zukunft
Der Epochenwandel droht die Welt zu überfordern: Kraftwerke, Gebäude und Verkehr müssen auf erneuerbare Energien umgestellt werden, die Industrie auf Ressourcenschonung, die Landwirtschaft auf Nachhaltigkeit. Hilfe kommt von Maschinen mit Künstlicher Intelligenz. von ULRICH EBERL Vor 265 Jahren beschrieb der Naturforscher Carl...