Lexikon

öffentlicher Glaube

Vermutung der Richtigkeit von Eintragungen in bestimmten Urkunden, besonders in öffentlichen Registern. Der Inhalt der Eintragung gilt sowohl hinsichtlich seines ursprünglichen Bestehens als auch des Nichtbestehens späterer Änderungen oder Beschränkungen (positive und negative Publizität) zugunsten desjenigen als materiell richtig, der Rechte aus ihm ableiten will, ohne die Unrichtigkeit zu kennen. Der öffentliche Glaube wird durch die Vermutung der Richtigkeit ergänzt. Einen vollen, in sich z. T. wieder differenzierten öffentlichen Glauben genießen Grundbuch, Schiffsregister und Erbschein sowie Inhaberpapiere und technische Orderpapiere (z. B. Wechsel), nicht dagegen Güterrechts-, Handels- und Vereinsregister.
Plateosaurus trossingensis
Wissenschaft

Das Leben danach

Im schwäbischen Trossingen werden immer wieder Reste von großen Dinosauriern gefunden. Wie haben sie hier nach der Klimakatastrophe Fuß gefasst? von KLAUS JACOB Es ist einer der weltweit größten Dinosaurier-Friedhöfe. Die Reste von mehr als 100 gewaltigen Dinosauriern, vier bis zehn Meter groß, wurden hier auf einer Fläche von...

KI, Daten
Wissenschaft

Sprachmodelle made in Europe

Abschied von der Dominanz aus Übersee? Auch in Europa werden Chatbots entwickelt, das Musterbeispiel für Systeme mit Künstlicher Intelligenz. Die Basis soll aus eigenen Werten, Kulturen und Sprachen bestehen. von THOMAS BRANDSTETTER Aus welchen Dörfern besteht Söhrewald? Wer nicht gerade selbst in der 4.500-Seelen-Gemeinde...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon