Lexikon

öffentlicher Glaube

Vermutung der Richtigkeit von Eintragungen in bestimmten Urkunden, besonders in öffentlichen Registern. Der Inhalt der Eintragung gilt sowohl hinsichtlich seines ursprünglichen Bestehens als auch des Nichtbestehens späterer Änderungen oder Beschränkungen (positive und negative Publizität) zugunsten desjenigen als materiell richtig, der Rechte aus ihm ableiten will, ohne die Unrichtigkeit zu kennen. Der öffentliche Glaube wird durch die Vermutung der Richtigkeit ergänzt. Einen vollen, in sich z. T. wieder differenzierten öffentlichen Glauben genießen Grundbuch, Schiffsregister und Erbschein sowie Inhaberpapiere und technische Orderpapiere (z. B. Wechsel), nicht dagegen Güterrechts-, Handels- und Vereinsregister.
Erde, Mond, Universum
Wissenschaft

Das Rätsel vom Wasser der Erde

Wann, wie und wodurch erhielt die Erde ihr Wasser? Lieferten es Planetoiden oder Kometen – oder steckte es bereits in den Urbausteinen? von FRANZISKA KONITZER Der Ursprung des Wassers auf der Erde ist umstritten.“ So beginnt ein vor Kurzem erschienener Artikel in der Fachzeitschrift Science. Darin vermuten Laurette Piani von der...

Gesteine
Wissenschaft

Große Lithiumreserven auch in Norddeutschland

Im deutschen Tiefenwasser gibt es wahrscheinlich so viel Lithium, dass Deutschland seinen Eigenbedarf damit über Jahrzehnte decken könnte. Das zeigt eine Studie, die Vorkommen im Norddeutschen Tiefland und im Thüringer Becken untersucht hat. Benötigt wird der Rohstoff vor allem für Lithium-Ionen-Akkus, die unter anderem in...

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