Lexikon

öffentlicher Glaube

Vermutung der Richtigkeit von Eintragungen in bestimmten Urkunden, besonders in öffentlichen Registern. Der Inhalt der Eintragung gilt sowohl hinsichtlich seines ursprünglichen Bestehens als auch des Nichtbestehens späterer Änderungen oder Beschränkungen (positive und negative Publizität) zugunsten desjenigen als materiell richtig, der Rechte aus ihm ableiten will, ohne die Unrichtigkeit zu kennen. Der öffentliche Glaube wird durch die Vermutung der Richtigkeit ergänzt. Einen vollen, in sich z. T. wieder differenzierten öffentlichen Glauben genießen Grundbuch, Schiffsregister und Erbschein sowie Inhaberpapiere und technische Orderpapiere (z. B. Wechsel), nicht dagegen Güterrechts-, Handels- und Vereinsregister.
Fischer André Grählert beim Heringsfang. Von den großen Schwärmen früherer Zeiten ist wenig übrig geblieben.
Wissenschaft

Der Dorsch ist weg

Zu Besuch bei Fischer André Grählert am Darßer Bodden. Fischer und Meeresforscher arbeiten zusammen, um die Veränderungen der Fischbestände in der Ostsee zu verstehen. Von CHRISTIAN JUNG André Grählert ist Ostseefischer in fünfter Generation. Er ist es mit Leib und Seele, auch wenn das von ihm verlangt, bei Wind und Wetter...

Illustration der Studienergebnisse
Wissenschaft

Gehirne von Optimisten ticken ähnlich

Optimisten verfügen meist über bessere soziale Netzwerke und sind gesellschaftlich integrierter als Pessimisten. Warum das so ist, könnte nun ein Experiment erklären. Demnach funktionieren die Gehirne von Optimisten sehr ähnlich, wenn es um die Vorstellung zukünftiger Entwicklungen und Ereignisse geht. Die Denkorgane von...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch