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Was fällt alles unter den Oberbegriff Popmusik?
Die Bezeichnung Popmusik als Begriff für populäre Musik im weiteren Sinn umfasst bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts – in Abgrenzung zur Kunstmusik – allgemein verständliche und zugängliche, in der Regel weithin bekannte Unterhaltungs- und Tanzmusik.
So gesehen gehören volksmusikalische Ereignisse auf Markt- und Dorfplätzen der frühen Neuzeit ebenso dazu wie die seit der Erfindung der Lithografie im 19. Jahrhundert massenhaft verbreiteten Schlager, Operettenmelodien und Opernarien. Diese sich in weiten Kreisen der Bevölkerung großer Beliebtheit erfreuenden Musikstücke wurden von den bürgerlichen Salons über Militärblaskapellen bis zu den Varietés in großem Umfang verbreitet.
In einem engeren Sinn umfasst demgegenüber der Begriff Popmusik die stilistischen Entwicklungen und Darstellungsweisen in der musikalischen Jugendkultur, wie sie sich ab dem Ende der 1950er Jahre in verstärkter Weise herausbildeten.
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