Lexikon
Börse
[
nach dem Patriziergeschlecht van der Beurse in Brügge, 14. Jahrhundert, vor dessen Haus sich die italienischen Händler zu treffen pflegten
]Börsenmärkte der Welt (Auswahl)
1991 | 1992 | 1993 | 1994 | 1995 | 1996 | 1997 | 1998 | 1999 | |
USA | 37,8 | 42,8 | 37,8 | 36,1 | 38,6 | 42,0 | 47,7 | 49,9 | 46,2 |
Japan | 30,8 | 25,4 | 25,7 | 26,5 | 20,6 | 15,3 | 9,4 | 9,3 | 12,6 |
Großbritannien | 10,4 | 10,5 | 10,5 | 8,5 | 7,9 | 8,6 | 8,9 | 8,8 | 8,1 |
Deutschland | 3,5 | 3,3 | 3,7 | 3,4 | 3,2 | 3,3 | 3,6 | 4,0 | 4,0 |
Frankreich | 3,2 | 3,2 | 3,5 | 3,2 | 2,9 | 2,9 | 2,8 | 3,7 | 4,1 |
Schweiz | 1,5 | 2,0 | 2,4 | 2,2 | 2,4 | 1,9 | 2,3 | 2,6 | 1,9 |
Kanada | 1,9 | 1,7 | 1,7 | 2,2 | 2,0 | 2,4 | 2,3 | 2,0 | 2,2 |
Niederlande | 1,5 | 1,5 | 1,8 | 1,0 | 2,0 | 1,8 | 2,1 | 2,2 | 1,9 |
Hongkong | 1,2 | 1,4 | 2,7 | 1,8 | 1,7 | 2,2 | 1,9 | 1,3 | 1,7 |
Australien | 1,4 | 1,3 | 1,6 | 1,6 | 1,3 | 1,5 | 1,4 | 1,2 | 1,2 |
Italien | 1,4 | 1,1 | 1,2 | 1,3 | 1,2 | 1,2 | 1,4 | 2,1 | 2,0 |
Südafrika | 1,3 | 0,8 | 1,0 | 1,6 | 1,5 | 1,6 | 1,1 | 0,6 | 0,7 |
Spanien | 1,1 | 0,9 | 0,9 | 1,1 | 1,1 | 1,1 | 1,0 | 1,5 | 1,2 |
Mexiko | 0,5 | 0,6 | 1,0 | 0,9 | 0,5 | 0,5 | 0,7 | 0,3 | 0,4 |
Gesamtkapital (in Mrd. US-$) | 7 667 | 7 184 | 8 819 | 14 036 | 17 787 | 20 178 | 23 504 | 26 964 | 36 031 |
1 in % der Gesamtmarktkapitalisierung |
Börse: New York
New Yorker Börse
Hektisches Treiben in der Halle der New Yorker Börse
© Corbis/Bettmann/UPI
Bedeutendste Börsenart ist die Effektenbörse. Sie ist gewöhnlich gemeint, wenn von der „Börse“ gesprochen wird. Hier werden ausschließlich Wertpapiere gehandelt: festverzinsliche Wertpapiere wie Anleihen und Pfandbriefe, Optionen und Genussscheine und insbesondere Anteile an Unternehmen, die Aktien. Die Börse wirkt wie eine Drehscheibe des Kapitals; in ihr sammeln sich Milliardenbeträge. Der Staat besorgt sich an der Börse Geld für unaufschiebbare Ausgaben, indem er Anleihen auflegt. Bürger und Unternehmen legen Ersparnisse an der Börse an, oder sie spekulieren auf Gewinne. Wenn der Wert ihrer Anlage steigt, verkaufen sie wieder. Vor allem aber decken Unternehmen an der Börse ihren Finanzbedarf.
Dem Börsenrat obliegt die durch Börsenrecht und Börsenordnung bestimmte Leitung; der Börsenverkehr spielt sich im Rahmen althergebrachter Bräuche (Börsenusancen) ab. Die Aufgabe der Börsen ist die Preis- oder Kursbildung, die von den Börsenmaklern (Kursmaklern) gerecht vorgenommen werden kann, weil das gesamte Angebot und die gesamte Nachfrage bei ihnen zusammenläuft („Markt der Märkte“). Dies geschieht heute noch bei kleinen Werten und Aktien, für die anderen errechnet das Computersystem Xetra® bei der Deutschen Börse AG Kurse im Minutentakt. Die Kauf- oder Verkaufsaufträge werden limitiert (bestimmte Preisgrenze) oder unlimitiert (bei Käufen billigst, bei Verkäufen bestens) gegeben. Computer oder amtliche Kursmakler ermitteln daraus einen Kurs, bei dem die höchstmögliche Zahl der Aufträge ausgeführt werden kann. Seit 1991 existiert ein duales System von Präsenz- und Computerbörse.
Börse: Chicago
Börse in Chicago
Tagesgeschäft an der Börse von Chicago
© Corbis/Bettmann/UPI
In Deutschland unterscheidet man nach Abwicklung des Handels zwischen Kassageschäften (Zahlung und Lieferung binnen kürzester Frist) und Termingeschäften (zu einem späteren Zeitpunkt, meist Monatsende, zu erfüllende Geschäfte). Wichtigste Börsen sind in Deutschland die Frankfurter Wertpapierbörse unter Trägerschaft der Deutschen Börse AG und die elektronischen Handelsplattformen Xetra® und Eurex®.
Börsen waren traditionell im Verbandbetrieb organisiert worden, heute jedoch überwiegend in Form der Aktiengesellschaft. Die Aufsicht über die deutschen Börsen ist zunächst Ländersache. Die jeweilige Landesregierung ist für die Gründung, den Bau und die Auflösung der bereits existierenden Börsen zuständig. Sie genehmigt auch die Börsenordnung und bestellt die amtlichen Kursmakler. Die Landesregierung ernennt darüber hinaus einen Staatskommissar, der den Geschäftsverkehr an der Börse und die Einhaltung der Gesetze überwacht. Die Börsenaufsichtsbehörde ist berechtigt, an den Beratungen der Börsenorgane teilzunehmen. Diese ihrerseits sind verpflichtet, die Börsenaufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen. Die Aufsicht über den Wertpapierhandel an sich liegt bei einer Bundesbehörde. Bis 2002 nahm diese Aufgabe das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel wahr, seitdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Deren Tätigkeitsschwerpunkt Wertpapieraufsicht/Asset-Management stellt vor allem die Funktionsfähigkeit der deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate nach dem Wertpapierhandelsgesetz sicher, das ein Ausnutzen von Insiderwissen oder die unbefugte Weitergabe von Insiderinformationen verbietet.
Die Überwachung der Ordnung in den Börsenräumen obliegt dem Börsenrat. Dieser erlässt auch für die betreffende Börse die Börsenordnung. Zum Besuch der Börse werden nur bestimmte Personengruppen zugelassen: Vertreter und Angestellte von Banken, freie Makler, die auf eigene Rechnung handeln (Kulisse) und Kursmakler, die zwischen Käufern und Verkäufern vermitteln und die Kurse feststellen. Für den Börsenverkehr sind der amtliche Markt, der geregelte Markt sowie der geregelte und ungeregelte Freiverkehr zu unterscheiden.
Die geschichtlichen Wurzeln der Börse liegen im 15. Jahrhundert in einzelnen europäischen Städten wie Brügge, Antwerpen und Lyon, die als die einzigen mittelalterlichen Börsenplätze gelten. Zwar konnten auf Messen auch schon vorher Waren, Wechsel, Sorten (ausländisches Bargeld) und Zinspapiere (Vorläufer der Anleihen) gehandelt werden. Aber erst mit Beginn der Neuzeit entwickelten sich immer professioneller organisierte Kapitalmärkte. Dazu trug besonders das Geschäft mit Zinspapieren und Schuldverschreibungen (Obligationen) bei sowie mit überregionalen Anleihen seit dem 16. Jahrhundert an der ersten Effektenbörse in Amsterdam. Dort wurden 1602 auch die ersten Aktien emittiert. Viele weitere Kapitalumschlagsplätze versorgen bis heute Unternehmen mit Geld und Gläubiger aus allen Vermögenslagen mit Aktien. Der Nationalökonom W. Sombart sprach daher von der „Demokratisierung des öffentlichen Kredits“.

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