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2. Oktober 1931  -  Mit der sechsten Verordnung über ...

Mit der sechsten Verordnung über die Devisenbewirtschaftung setzt die deutsche Reichsregierung die Freigrenze für den Erwerb von Devisen auf Vorlage eines Reisepasses von 1000 auf 200 Reichsmark herab. Gold, ausländische Wertpapiere und Devisen sind innerhalb von drei Tagen nach Erwerb meldepflichtig.

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