Lexikon
Indossamẹnt
[
das; italienisch in dosso, „auf dem Rücken“
]ein Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, den der Indossant auf die Rückseite der Urkunde setzt und unterschreibt. Indossament und Urkundenübereignung (Begebung) haben je nach Art des Orderpapiers bis zu drei Rechtswirkungen: 1. Transportfunktion: Die in der Urkunde verbrieften Rechte gehen auf den Empfänger (Indossatar) über, z. B. Zahlungsansprüche bei Wechsel und Scheck oder Warenansprüche bei kaufmännischer Anweisung und kaufmännischem Verpflichtungsschein. 2. Legitimationsfunktion: Der durch eine zusammenhängende Kette von Indossamenten ausgewiesene gutgläubige Indossatar gilt grundsätzlich als berechtigter Gläubiger der versprochenen Leistung. Der Verpflichtete wird daher regelmäßig durch Zahlung an ihn befreit. 3. Garantiefunktion: Beim Wechsel haftet der Indossant dem Indossatar für Annahme und Zahlung durch den Bezogenen (Akzept), beim Scheck für Zahlung, soweit die Haftung nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen worden ist.
Wissenschaft
Schimmel rettet die Welt
Das wird eine Aufregung gewesen sein, als der britische Arzt und Bakteriologe Alexander Fleming am 28. September 1928 aus seinem Urlaub zurückkehrte und im Labor eine Petrischale entdeckte, die er vor der Abreise nicht richtig gesäubert hatte: Ein Schimmelpilz hatte sich darin breitgemacht – und die zuvor dort angelegte...
Wissenschaft
Wie zerfällt Kunststoff zu Nanoplastik?
Durch ihren chemischen Aufbau sind Kunststoffe sehr nützlich und entsprechend weit verbreitet. Dieselbe Struktur ist jedoch dafür verantwortlich, dass die Kunststoffe zu Mikro- und Nanoplastik zerfallen – winzige Fragmente, die enorme Schäden in der Umwelt und in unserem Körper anrichten können. Wie genau dieser Abbau stattfindet...