Lexikon
Indossamẹnt
[
das; italienisch in dosso, „auf dem Rücken“
]ein Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, den der Indossant auf die Rückseite der Urkunde setzt und unterschreibt. Indossament und Urkundenübereignung (Begebung) haben je nach Art des Orderpapiers bis zu drei Rechtswirkungen: 1. Transportfunktion: Die in der Urkunde verbrieften Rechte gehen auf den Empfänger (Indossatar) über, z. B. Zahlungsansprüche bei Wechsel und Scheck oder Warenansprüche bei kaufmännischer Anweisung und kaufmännischem Verpflichtungsschein. 2. Legitimationsfunktion: Der durch eine zusammenhängende Kette von Indossamenten ausgewiesene gutgläubige Indossatar gilt grundsätzlich als berechtigter Gläubiger der versprochenen Leistung. Der Verpflichtete wird daher regelmäßig durch Zahlung an ihn befreit. 3. Garantiefunktion: Beim Wechsel haftet der Indossant dem Indossatar für Annahme und Zahlung durch den Bezogenen (Akzept), beim Scheck für Zahlung, soweit die Haftung nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen worden ist.
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News der Woche 27.01.2025
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Wie sich Menschenmassen bewegen
Dicht gedrängte Menschenmengen entwickeln eine Eigendynamik, die zu einer tödlichen Gefahr werden kann. So wurden 2010 bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen zu Tode gequetscht und hunderte weitere schwer verletzt. Bisher galten die kollektiven Bewegungsmuster solcher Mengen als chaotisch und unvorhersehbar. Doch eine Studie...