Lexikon
Indossamẹnt
[
das; italienisch in dosso, „auf dem Rücken“
]ein Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, den der Indossant auf die Rückseite der Urkunde setzt und unterschreibt. Indossament und Urkundenübereignung (Begebung) haben je nach Art des Orderpapiers bis zu drei Rechtswirkungen: 1. Transportfunktion: Die in der Urkunde verbrieften Rechte gehen auf den Empfänger (Indossatar) über, z. B. Zahlungsansprüche bei Wechsel und Scheck oder Warenansprüche bei kaufmännischer Anweisung und kaufmännischem Verpflichtungsschein. 2. Legitimationsfunktion: Der durch eine zusammenhängende Kette von Indossamenten ausgewiesene gutgläubige Indossatar gilt grundsätzlich als berechtigter Gläubiger der versprochenen Leistung. Der Verpflichtete wird daher regelmäßig durch Zahlung an ihn befreit. 3. Garantiefunktion: Beim Wechsel haftet der Indossant dem Indossatar für Annahme und Zahlung durch den Bezogenen (Akzept), beim Scheck für Zahlung, soweit die Haftung nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen worden ist.
Wissenschaft
Das große Sterben
Gigantische Vulkanausbrüche und eine anschließende Klimakatastrophe führten vor 252 Millionen Jahren zum größten Artensterben der Erdgeschichte. Doch neue Forschungsergebnisse zeigen: Weit mehr Arten als bisher gedacht haben die Apokalypse überlebt. von TIM SCHRÖDER Es muss die Hölle gewesen sein. Ringsumher riss die Erde auf....
Wissenschaft
Neuer Ansatz für die künstliche Photosynthese
Die Pflanzen haben mit ihrer Photosynthese eine geniale Methode entwickelt, um mithilfe des Sonnenlichts Kohlendioxid zu binden und energiereiche Moleküle zu produzieren. Chemiker haben dies nun zum Vorbild genommen und einen Farbstoffstapel entwickelt, der ähnlich funktioniert wie der Lichtsammelkomplex im Photosynthese-Apparat...