Lexikon

Akzpt

Wechselrecht
[
das; lateinisch
]
1. Annahmevermerk des Bezogenen (Trassaten) auf einem gezogenen Wechsel (Tratte); muss unterschrieben sein. Der Bezogene wird dadurch Akzeptant und verpflichtet sich durch die Begebung zur Zahlung der Wechselsumme bei Fälligkeit. 2. Der angenommene (akzeptierte) Wechsel.
Wissenschaft

Aus alten Zellen wird neuer Rohstoff

Schreddern, ätzen, schaben: Ein Bündel von Techniken soll dafür sorgen, dass sich ausgediente Solarzellen recyceln lassen – und nicht mehr wie bislang meist einfach im Müll landen. von KATJA MARIA ENGEL Noch ist viel freie Fläche zu sehen. Am Stadtrand von Münster baut die Firma Reiling PV-Recycling gerade ein Kompetenzzentrum...

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Wissenschaft

El-Niño-Ereignisse werden immer extremer

Mit dem Klimawandel nehmen Wetterextreme wie Hitzewellen und Sturzfluten zu, wie sich inzwischen weltweit beobachten lässt. Besonders heftig fallen die Unwetter in den Jahren aus, in denen das Klimaphänomen El Niño auftritt. Doch auch die El Niño-Ereignisse werden mit dem Klimawandel immer häufiger und intensiver, wie eine Studie...

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