Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
ex cathedra
ex cathedra:
Das lateinische
Die war ursprünglich im Kirchenbau der herausgehobene Platz des Bischofs in der Nähe des Altars. Das Wort wurde dann auf die bischöfliche Amtsvollmacht übertragen. Es ist auch die Wurzel des Begriffs für die Kirche eines Bischofssitzes. Dieser erscheint erstmals als beim Konzil von Tarragona im Jahr 516.
Die Wendung heißt mithin wörtlich „vom Lehrstuhl aus“ (lateinisch „aus“, „heraus“). Im Mittelalter und in der Reformationszeit wurde sie allgemein in Bezug auf päpstliche Entscheidungsrechte benutzt. Die heutige Bedeutung wurde durch Papst Pius IX. beim Ersten Vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 formal definiert: Danach gilt ein Wort des Papstes als unfehlbar verkündete Lehrentscheidung in Fragen des Glaubens und der Sitte. Sie ist auch ohne Zustimmung der Gesamtkirche gültig. Der Papst bestätigt mit ihr eine geltende Lehre, die von der Gesamtkirche bereits akzeptiert ist, nicht aber eine neue Lehre. Seit 1870 hat es allerdings nur eine einzige Lehrentscheidung gegeben, nämlich das durch Papst Pius XII. im Jahr 1950 verkündete Dogma von der leiblichen Aufnahme Marias in den Himmel.
bedeutet „Lehrstuhl“ und leitet sich aus dem griechischen für „Sitz“, „Stuhl“ her. Das griechische Wort setzt sich zusammen aus „herab“, „nieder“ + „Sitz“. ist also eigentlich „das, worauf man sich niedersetzt“.Die war ursprünglich im Kirchenbau der herausgehobene Platz des Bischofs in der Nähe des Altars. Das Wort wurde dann auf die bischöfliche Amtsvollmacht übertragen. Es ist auch die Wurzel des Begriffs für die Kirche eines Bischofssitzes. Dieser erscheint erstmals als beim Konzil von Tarragona im Jahr 516.
Die Wendung heißt mithin wörtlich „vom Lehrstuhl aus“ (lateinisch „aus“, „heraus“). Im Mittelalter und in der Reformationszeit wurde sie allgemein in Bezug auf päpstliche Entscheidungsrechte benutzt. Die heutige Bedeutung wurde durch Papst Pius IX. beim Ersten Vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 formal definiert: Danach gilt ein Wort des Papstes als unfehlbar verkündete Lehrentscheidung in Fragen des Glaubens und der Sitte. Sie ist auch ohne Zustimmung der Gesamtkirche gültig. Der Papst bestätigt mit ihr eine geltende Lehre, die von der Gesamtkirche bereits akzeptiert ist, nicht aber eine neue Lehre. Seit 1870 hat es allerdings nur eine einzige Lehrentscheidung gegeben, nämlich das durch Papst Pius XII. im Jahr 1950 verkündete Dogma von der leiblichen Aufnahme Marias in den Himmel.

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