Lexikon

Frma

[
lateinisch
]
Name des Kaufmanns im Handelsverkehr. Der Einzelkaufmann führt eine Personenfirma unter Angabe des Familien- und mindestens eines ausgeschriebenen Vornamens (Einzelfirma), Gesellschaften führen teilweise Personen- (z. B. OHG, KG), teilweise Sachfirmen nach dem Gegenstand des Unternehmens (z. B. AG, GmbH) oder verbinden beide Elemente miteinander (gemischte Firma, z. B. „Sägewerk Hans Meier GmbH“). Die Firma muss ins Handelsregister eingetragen werden (§§ 17 ff. HGB). Das
österreichische
Firmenrecht ist dem deutschen Recht sehr ähnlich (§ 37 HGB und § 43 ABGB). In der
Schweiz
wird die Firma durch das Bundesgesetz vom 6. 10. 1923 geschützt.
forschpespektive_NEU.jpg
Wissenschaft

Vorteilhafte Ball-Kleider

Evolution wirklich zu verstehen, ist schwerer, als viele denken. Das Tückische daran ist, dass die Grundprinzipien der Evolutionstheorie sehr einfach erscheinen, in der realen Welt jedoch schnell für komplizierte und nicht leicht zu verstehende Resultate sorgen können. Die Folge sind zahlreiche Missverständnisse, die immer wieder...

AMOC
Wissenschaft

Klima-Kipppunkte sind kaum vorhersagbar

Das Konzept der Klima-Kipppunkte besagt, dass das Überschreiten bestimmter kritischer Schwellen im Klimasystem eine Kaskade unumkehrbarer Veränderungen auslöst. Wann allerdings solche Kipppunkte erreicht sind, lässt sich noch schwieriger vorhersagen als bisher angenommen. Das zeigt eine aktuelle Studie am Beispiel der...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon