Lexikon
Fịrma
[
lateinisch
]Name des Kaufmanns im Handelsverkehr. Der Einzelkaufmann führt eine Personenfirma unter Angabe des Familien- und mindestens eines ausgeschriebenen Vornamens (Einzelfirma), Gesellschaften führen teilweise Personen- (z. B. OHG, KG), teilweise Sachfirmen nach dem Gegenstand des Unternehmens (z. B. AG, GmbH) oder verbinden beide Elemente miteinander (gemischte Firma, z. B. „Sägewerk Hans Meier GmbH“). Die Firma muss ins Handelsregister eingetragen werden (§§ 17 ff. HGB). – Das
österreichische
Firmenrecht ist dem deutschen Recht sehr ähnlich (§ 37 HGB und § 43 ABGB). – In der Schweiz
wird die Firma durch das Bundesgesetz vom 6. 10. 1923 geschützt.Wissenschaft
Meinung ohne Ahnung
Wer in den Jahren des Kalten Krieges zwischen Ost und West aufgewachsen ist – wie der Autor vom Jahrgang 1947 –, hat in der Schule gelernt, dass der Westen mit der Freiheit zu punkten versuchte und sie bewahren wollte, während der Osten Wert auf den Frieden legte und ihn zu garantieren schien. Nun führt Russland […]
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Wissenschaft
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