Lexikon
Fịrma
[
lateinisch
]Name des Kaufmanns im Handelsverkehr. Der Einzelkaufmann führt eine Personenfirma unter Angabe des Familien- und mindestens eines ausgeschriebenen Vornamens (Einzelfirma), Gesellschaften führen teilweise Personen- (z. B. OHG, KG), teilweise Sachfirmen nach dem Gegenstand des Unternehmens (z. B. AG, GmbH) oder verbinden beide Elemente miteinander (gemischte Firma, z. B. „Sägewerk Hans Meier GmbH“). Die Firma muss ins Handelsregister eingetragen werden (§§ 17 ff. HGB). – Das
österreichische
Firmenrecht ist dem deutschen Recht sehr ähnlich (§ 37 HGB und § 43 ABGB). – In der Schweiz
wird die Firma durch das Bundesgesetz vom 6. 10. 1923 geschützt.
Wissenschaft
Verbreitungsgebiete von Waldpflanzen verschieben sich westwärts
In Anpassung an sich verändernde Umweltbedingungen verschiebt sich das Verbreitungsgebiet zahlreicher Arten. Eine Studie zeigt nun anhand von 266 Waldpflanzen, dass dabei nicht der Klimawandel die Hauptrolle spielt. Stattdessen hat offenbar der sich verändernde Stickstoffgehalt des Bodens einen größeren Einfluss. Passend zur...
Wissenschaft
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