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Hat jeder Flüchtling Anspruch auf Asyl?

Nein, einen Anspruch auf Asyl haben nur Menschen, denen wegen ihrer politischen Haltung, ihrer Abstammung oder ihrer religiösen Überzeugung im Heimatland Gefahr droht. Das bedeutsamste internationale Vertragswerk zum Status von Flüchtlingen ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. In Deutschland wird das Asylrecht zusätzlich durch Artikel 16a des Grundgesetzes geregelt.

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