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Wann entsteht eine Personengesellschaft?

Wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, z. B. um eine Gaststätte zu betreiben. Die Personengesellschaft ist auf eine kleine Mitgliederzahl hin angelegt und beruht auf dem persönlichen Vertrauen der Beteiligten. Diese personenrechtliche Struktur drückt sich u. a. auch in der persönlichen Haftung der Gesellschafter und in ihrer persönlichen Mitarbeit aus.

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