Lexikon
Kommissiọn
Handelsrecht
das Rechtsverhältnis zwischen Kommissionär und Kommittenten in Form des Kommissionsgeschäfts, bei dem der Kommissionär das Ausführungsgeschäft (Waren, Wertpapiere) im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung (des Kommittenten) abschließt; Beispiele für Kommissionsgeschäfte sind Fondsverkäufe an der Börse oder Geschäfte im Kunst- und Antiquitätenhandel; gesetzlich geregelt im Handelsgesetzbuch (§§ 383 ff.).
Wissenschaft
Mensch veränderte Atmosphäre schon im 19. Jahrhundert
Durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe setzen wir Menschen große Mengen an Treibhausgasen frei und verändern dadurch das weltweite Klima. Doch ab wann hatten diese Emissionen erstmals messbare Einflüsse auf das Klimasystem? Dieser Frage haben sich Forschende nun mithilfe einer Modellsimulation genähert. Hätten die Menschen...
Wissenschaft
News der Woche 28.03.2025
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