Lexikon
Kommissiọn
Handelsrecht
das Rechtsverhältnis zwischen Kommissionär und Kommittenten in Form des Kommissionsgeschäfts, bei dem der Kommissionär das Ausführungsgeschäft (Waren, Wertpapiere) im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung (des Kommittenten) abschließt; Beispiele für Kommissionsgeschäfte sind Fondsverkäufe an der Börse oder Geschäfte im Kunst- und Antiquitätenhandel; gesetzlich geregelt im Handelsgesetzbuch (§§ 383 ff.).
Wissenschaft
Verwenden wir die falsche Art von Strom?
Was soll das heißen, „die falsche Art von elektrischem Strom“? Strom ist Strom. Was soll daran falsch sein? Nun ja, praktisch das gesamte Stromnetz, aus dem wir tagtäglich unseren elektrischen Strom beziehen, arbeitet mit Wechselstrom. Vereinfacht gesagt, fließen die Elektronen also in schnellem Wechsel vor- und rückwärts durch...
Wissenschaft
Kampf den Kopfschmerzen
Regelmäßige Migräneattacken sollte niemand einfach hinnehmen. Die Forschung hat viele effektive Therapien zur Vorbeugung entwickelt. von SUSANNE DONNER Wenn es wärmer wird und andere endlich mehr Zeit im Freien verbringen, beginnt für Theresa Kühn (Name geändert) eine schlimme Zeit. Sie wickelt ein Tuch um ihren Kopf und setzt...