Lexikon
Kommissiọn
Handelsrecht
das Rechtsverhältnis zwischen Kommissionär und Kommittenten in Form des Kommissionsgeschäfts, bei dem der Kommissionär das Ausführungsgeschäft (Waren, Wertpapiere) im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung (des Kommittenten) abschließt; Beispiele für Kommissionsgeschäfte sind Fondsverkäufe an der Börse oder Geschäfte im Kunst- und Antiquitätenhandel; gesetzlich geregelt im Handelsgesetzbuch (§§ 383 ff.).
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