Lexikon
Kommissiọn
Handelsrecht
das Rechtsverhältnis zwischen Kommissionär und Kommittenten in Form des Kommissionsgeschäfts, bei dem der Kommissionär das Ausführungsgeschäft (Waren, Wertpapiere) im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung (des Kommittenten) abschließt; Beispiele für Kommissionsgeschäfte sind Fondsverkäufe an der Börse oder Geschäfte im Kunst- und Antiquitätenhandel; gesetzlich geregelt im Handelsgesetzbuch (§§ 383 ff.).
Wissenschaft
Geheimnisvolles Leuchten
Beobachtungen von Polarlichtern auf Merkur und Jupiter haben ganz unterschiedliche Prozesse enthüllt. von DIRK EIDEMÜLLER Nicht nur auf der Erde erstrahlen die Polarregionen in einem besonderen Licht. Auch auf den anderen Planeten im Sonnensystem prasseln energiereiche Elektronen und Ionen entlang der Magnetfeldlinien auf die...
Wissenschaft
Machte der Asteroideneinschlag Ameisen zu Bauern?
Tierischer Landwirtschaft auf der Spur: Vor etwa 66 Millionen Jahren bauten Ameisen erstmals Pilze für ihre Nahrungsversorgung an, geht aus einer Studie hervor. Dies spiegelt sich in Auswertungen der genetischen Daten hunderter von Pilz- und Ameisenarten wider. Die „prominente“ Entstehungszeit legt den Forschenden zufolge nahe,...