Lexikon
Kommissiọn
Handelsrecht
das Rechtsverhältnis zwischen Kommissionär und Kommittenten in Form des Kommissionsgeschäfts, bei dem der Kommissionär das Ausführungsgeschäft (Waren, Wertpapiere) im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung (des Kommittenten) abschließt; Beispiele für Kommissionsgeschäfte sind Fondsverkäufe an der Börse oder Geschäfte im Kunst- und Antiquitätenhandel; gesetzlich geregelt im Handelsgesetzbuch (§§ 383 ff.).
Wissenschaft
Besser als ihr Ruf
Quallen haben ein mieses Image. Dabei sind sie für das Leben in den Ozeanen von großer Bedeutung. von TIM SCHRÖDER Eigentlich hatte Charlotte Havermans geplant, täglich mit der „Teisten“ – einem kleinen Forschungskutter mit Bordkran und Seilwinde – hinaus auf den Kongsfjord vor Spitzbergen zu fahren. Sie hatte schon einige Tage...
Wissenschaft
Die grüne Stadt von morgen
Hitze und Starkregen machen Stadtbewohnern zunehmend zu schaffen. Planer reagieren mit natürlicher Aufrüstung: bepflanzte Dächer und urbane Wälder. von HARTMUT NETZ Es ist kurz nach vier am Nachmittag des 27. Juli 2016, als die Feuerwehr für Berlin den Ausnahmezustand ausruft. Die Gewitterfront, die die Stadt am Nachmittag...