Wahrig Synonymwörterbuch
Rat
- Ratschlag, Empfehlung, Hinweis, Vorschlag, Tipp, Beistand, Hilfe, Hilfestellung, Fingerzeig, Wink
- Ratsversammlung, Körperschaft, Gremium, Ausschuss, Komitee, Kommission, Beirat, Kuratorium, Kollegium
Rat: Hausrat, Ratschlag und Beratung
Unter Rat verstand man einst alles, was ein Familien– oder Stammesoberhaupt zur Versorgung seiner Angehörigen beziehungsweise der von ihm Abhängigen zu besorgen hatte. Daher kommen Ausdrücke wie Hausrat, Vorrat, Unrat oder Gerät. Auch das Wort Heirat gehört hierher, denn es bedeutete ursprünglich »Hausbesorgung«.
Rat stand früher gleichzeitig auch für Fürsorge und Anweisung, die das Oberhaupt gab. Von dort sind die heutigen Bedeutungen wie Vorschlag (etwas zu tun), Ratschlag, Empfehlung oder Fingerzeig, Wink und Tipp abgeleitet. Deutlich wird diese Wurzel auch in der Paarformel jemandem mit Rat und Tat zur Seite stehen (»mit allem helfen, was möglich ist«) und in der Redewendung da/nun/jetzt ist guter Rat teuer (»es ist schwierig, einen Ratschlag zu geben«).
Auch das dritte Bedeutungsfeld geht auf diesen Ursprung zurück: Um Hilfe(stellung) zu geben, wurde oft eine Beratung erforderlich, zu der die Beteiligten sich im Kreis zusammensetzen. Dies wird noch in dem Ausdruck Beratungsrunde deutlich.
Rat bezeichnet also auch das Gremium, in dem öffentliche Angelegenheiten geregelt werden. Dabei kann es sich um eine Ratsversammlung handeln (Bundesrat, Staatsrat, oder, je nach Größe einer Kommune, Stadtrat oder Gemeinderat) oder einen Beirat, also eine beratende Körperschaft (zum Beispiel den Elternbeirat an Schulen). Jede Organisation kann einen Ausschuss, eine Kommission oder ein Komitee für bestimmte Einzelthemen bilden. Kuratorium nennt man eine Aufsichtsbehörde, die öffentliche Körperschaften oder private Einrichtungen überwacht. Schließlich bezeichnet das Wort Rat nicht nur das Gremium, sondern auch die ihm angehörenden Personen. Mittels Zusammensetzungen wird dabei das jeweilige Tätigkeitsfeld angegeben, wobei die Bezeichnungen auch als Titel geführt werden, so zum Beispiel Stadtrat, Kirchenrat, Ministerialrat, Studienrat.
Rat stand früher gleichzeitig auch für Fürsorge und Anweisung, die das Oberhaupt gab. Von dort sind die heutigen Bedeutungen wie Vorschlag (etwas zu tun), Ratschlag, Empfehlung oder Fingerzeig, Wink und Tipp abgeleitet. Deutlich wird diese Wurzel auch in der Paarformel jemandem mit Rat und Tat zur Seite stehen (»mit allem helfen, was möglich ist«) und in der Redewendung da/nun/jetzt ist guter Rat teuer (»es ist schwierig, einen Ratschlag zu geben«).
Auch das dritte Bedeutungsfeld geht auf diesen Ursprung zurück: Um Hilfe(stellung) zu geben, wurde oft eine Beratung erforderlich, zu der die Beteiligten sich im Kreis zusammensetzen. Dies wird noch in dem Ausdruck Beratungsrunde deutlich.
Rat bezeichnet also auch das Gremium, in dem öffentliche Angelegenheiten geregelt werden. Dabei kann es sich um eine Ratsversammlung handeln (Bundesrat, Staatsrat, oder, je nach Größe einer Kommune, Stadtrat oder Gemeinderat) oder einen Beirat, also eine beratende Körperschaft (zum Beispiel den Elternbeirat an Schulen). Jede Organisation kann einen Ausschuss, eine Kommission oder ein Komitee für bestimmte Einzelthemen bilden. Kuratorium nennt man eine Aufsichtsbehörde, die öffentliche Körperschaften oder private Einrichtungen überwacht. Schließlich bezeichnet das Wort Rat nicht nur das Gremium, sondern auch die ihm angehörenden Personen. Mittels Zusammensetzungen wird dabei das jeweilige Tätigkeitsfeld angegeben, wobei die Bezeichnungen auch als Titel geführt werden, so zum Beispiel Stadtrat, Kirchenrat, Ministerialrat, Studienrat.

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