Wahrig Fremdwörterlexikon
Minorat
Mi|no|rat 〈n.; –(e)s, –e〉
[< lat. minor »kleiner«] 1
Jüngstenrecht unter mehreren gleich nahen Verwandten; Ggs Majorat (1); →a. Juniorat
2
das Erbteil selbst; Ggs Majorat (2)
Wissenschaft
News der Woche 04.10.2024
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