Wahrig Fremdwörterlexikon
Majorat
Ma|jo|rat 〈n.; –(e)s, –e〉
[< lat. maioratus »Stand des Höheren, Recht des Älteren«] 1
Ältestenrecht unter mehreren gleich nahen Verwandten; Ggs Minorat (1); →a. Seniorat
2
das Erbteil selbst; Ggs Minorat (2)
Wissenschaft
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