Wahrig Fremdwörterlexikon
konsignieren
kon|si|g|nie|ren 〈V.〉
[< lat. consignare »besiegeln, bestätigen«; zu signum »Zeichen«] 1
urkundlich niederlegen, schriftlich beglaubigen
2
zur Aufbewahrung od. zum Verkauf in einem Kommissionsgeschäft übergeben (bes. im Überseehandel)