Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
konsignieren
◆ kon|si|gnie|ren 1.
schriftlich beglaubigen, schriftlich niederlegen
2.
〈bes. im Überseehandel〉
zum Weiterverkauf übergeben
3.
mit bes. Auftrag absenden;
Truppen, ein Schiff k.
[<
lat.
consignare
„urkundlich bescheinigen, schriftlich niederlegen, beglaubigen“ eigtl. „mit einem Merkzeichen versehen“, zu signum
„Zeichen“]
◆
Die Buchstabenfolge
kon|si|gn…
kann in Fremdwörtern auch kon|sig|n…
getrennt werden.
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