Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

konsignieren

kon|si|gnie|ren
V.
3, hat konsigniert; mit Akk.
1.
schriftlich beglaubigen, schriftlich niederlegen
2.
bes. im Überseehandel
zum Weiterverkauf übergeben
3.
mit bes. Auftrag absenden;
Truppen, ein Schiff k.
[< 
lat.
consignare
„urkundlich bescheinigen, schriftlich niederlegen, beglaubigen“ eigtl. „mit einem Merkzeichen versehen“, zu
signum
„Zeichen“]
Die Buchstabenfolge
kon|si|gn
kann in Fremdwörtern auch
kon|sig|n
getrennt werden.
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