Lexikon
Cọrpus Jụris Civịlis
Die Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der göttlichen und menschlichen Dinge, die Wissenschaft dessen, was Recht und was Unrecht ist. Die Gebote des Rechts sind folgende: ehrenhaft leben, den Nächsten nicht schädigen und jedem das Seine zukommen lassen ...
Gegen das Gesetz handelt, wer tut, was das Gesetz verbietet. Es umgeht aber das Gesetz der, der zwar genau den Wortlaut des Gesetzes beachtet, sich aber um seinen Sinn herumdrückt ...
In den Fällen, wo wir kein geschriebenes Recht besitzen, muss man beachten, was durch Sitte und lange Gewohnheit eingeführt ist ...
Demjenigen obliegt es, den Beweis zu erbringen, der [etwas für die Rechtsprechung Maßgebliches] behauptet, nicht dem, der leugnet ...
In Zweifelsfällen ist immer die wohl wollendere Auslegung vorzuziehen ...
Eine Strafe wird nicht verhängt, außer wenn sie im Gesetz oder in irgendeiner Rechtsvorschrift für diese Straftat besonders angedroht ist ..."
Stätte des Fortschritts
Das MEET Batterieforschungszentrum der Universität Münster will die Leistung und die Nachhaltigkeit von Akkus steigern und die Batteriezellfertigung in Europa vorantreiben. Ein Besuch. von FRANK FRICK Münster ist bekannt als Fahrradstadt: Mehr als ein Drittel der Stadtbevölkerung ist hier täglich mit dem Rad unterwegs, unter...
Augen: Komplizen des Lichts
Die Sinneszellen in unserer Netzhaut sind so sensibel, dass sie einzelne Photonen wahrzunehmen vermögen. Dabei sind die menschlichen Augen aber bei Weitem nicht die besten: Einige Tiere sehen die Welt in einer Weise, die für uns fast unvorstellbar ist. von Christian Jung Wir erfahren die Welt durch unsere Sinne. Hören, Schmecken...