Lexikon
Cọrpus Jụris Civịlis
Die Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der göttlichen und menschlichen Dinge, die Wissenschaft dessen, was Recht und was Unrecht ist. Die Gebote des Rechts sind folgende: ehrenhaft leben, den Nächsten nicht schädigen und jedem das Seine zukommen lassen ...
Gegen das Gesetz handelt, wer tut, was das Gesetz verbietet. Es umgeht aber das Gesetz der, der zwar genau den Wortlaut des Gesetzes beachtet, sich aber um seinen Sinn herumdrückt ...
In den Fällen, wo wir kein geschriebenes Recht besitzen, muss man beachten, was durch Sitte und lange Gewohnheit eingeführt ist ...
Demjenigen obliegt es, den Beweis zu erbringen, der [etwas für die Rechtsprechung Maßgebliches] behauptet, nicht dem, der leugnet ...
In Zweifelsfällen ist immer die wohl wollendere Auslegung vorzuziehen ...
Eine Strafe wird nicht verhängt, außer wenn sie im Gesetz oder in irgendeiner Rechtsvorschrift für diese Straftat besonders angedroht ist ..."

Ozeane als Quelle des Lebens
Die Urzelle Luca könnte sich in der Tiefsee entwickelt haben. Forscher sind im Labor geochemischen Reaktionen auf der Spur, die am Rande heißer Schlote in der Tiefsee stattgefunden haben könnten. Von RAINER KURLEMANN Wer den Beginn allen Lebens auf der Erde verstehen will, muss tief ins Meer eintauchen. Viele Wissenschaftler sind...

Herzenssache
Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems können lebensbedrohlich sein. Doch die Herzmedizin hat in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Das Herz schlägt zwei Zentimeter unter der Haut, leicht nach links versetzt hinter dem Brustbein zwischen der zweiten bis fünften Rippe. Es...