Lexikon

Arbeitsschutz

Arbeitnehmerschutz
Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Arbeitgeber Maßnahmen im Interesse des Arbeitnehmers vorschreiben, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz vom 7. 8. 1996. Das Gesetz sieht Maßnahmen vor zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Die Einhaltung der Vorschriften wird regelmäßig durch staatliche Behörden überwacht und durch Strafandrohung sichergestellt. Das Arbeitsschutzgesetz regelt den betrieblichen Arbeitsschutz erstmalig und einheitlich für alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigtengruppen. Es übernimmt die materiellen Regelungen der EU-Rahmenrichtlinie und hebt die alten Vorschriften der Gewerbeordnung auf.
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