Lexikon
Arbeitsschutz
ArbeitnehmerschutzGesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Arbeitgeber Maßnahmen im Interesse des Arbeitnehmers vorschreiben, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz vom 7. 8. 1996. Das Gesetz sieht Maßnahmen vor zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Die Einhaltung der Vorschriften wird regelmäßig durch staatliche Behörden überwacht und durch Strafandrohung sichergestellt. Das Arbeitsschutzgesetz regelt den betrieblichen Arbeitsschutz erstmalig und einheitlich für alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigtengruppen. Es übernimmt die materiellen Regelungen der EU-Rahmenrichtlinie und hebt die alten Vorschriften der Gewerbeordnung auf.
Wissenschaft
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Oft heißt es in der Wissenschaft: Wichtiger als Antworten zu finden, ist es, die richtigen Fragen zu stellen. Denn nur die richtigen Fragen ebnen den Weg zu echten Antworten – indem sie Tür und Tor zu klaren Experimenten öffnen, deren Resultate zu wichtigen neuen Erkenntnissen führen. Doch genau darin liegt der entscheidende...
Wissenschaft
Zweierlei Maß
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