Wissensbibliothek

Die Sozialversicherung: Das Herzstück des Sozialstaats

Die zwölf Bücher des Sozialgesetzbuchs
SGB-Nummer Name
I »Allgemeiner Teil«
II »Grundsicherung für Arbeitsuchende« (Arbeitslosengeld II, oft als »Hartz IV« bezeichnet)
III »Arbeitsförderung« (Arbeitslosengeld I)
IV »Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung«
V »Gesetzliche Krankenversicherung«
VI »Gesetzliche Rentenversicherung«
VII »Gesetzliche Unfallversicherung«
VIII »Kinder- und Jugendhilfe«
IX »Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen«
X »Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz«
XI »Soziale Pflegeversicherung«
XII »Sozialhilfe«

Was gehört alles zur Sozialversicherung?

In Deutschland steht die Sozialversicherung auf fünf Säulen: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Die Sozialversicherung verpflichtet große Teile der Bevölkerung, sich gegen existenzbedrohende Schäden zu versichern.

Im Verlauf des 20. Jahrhunderts wurde das anfangs auf die Arbeiterschaft zugeschnittene System der Sozialversicherung auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt und erfasst nun über 80 % der Erwerbspersonen, doppelt so viele wie vor 100 Jahren. Nach dem Solidaritätsprinzip zahlen alle Versicherten (bzw. deren Arbeitgeber) in eine gemeinsame Kasse, aus der dann denjenigen geholfen wird, die z. B. durch Krankheit oder Invalidität Einkommensausfall erleiden.

Wann bekommt man Geld aus der Sozialversicherung?

Bei Eintreten des Versicherungsfalls (z. B. durch Krankheit oder Erreichen des Rentenalters). Die Höhe der Zahlungen richtet sich nicht nur nach der individuellen Bedürftigkeit, sondern auch die zuvor durch den Versicherten (und seinen Arbeitgeber) erbrachten Zahlungen finden Berücksichtigung, z. B. in der Höhe der Rente oder des regulären Arbeitslosengeldes. Dabei wird jedoch ein gewisser sozialer Ausgleich vorgenommen. Die Sozialversicherung erfüllt also auch eine Versorgungsfunktion für Geringverdiener.

Wie alt ist die deutsche Sozialversicherung?

Die Sozialversicherung wurde in den 1880er Jahren im Deutschen Kaiserreich eingeführt.

Reichskanzler Otto von Bismarck (1815–98, Reg. 1871–90) schuf mit den von ihm initiierten Sozialgesetzen einen ersten Versicherungsschutz gegen die Folgen von Krankheit (1883), Unfall (1884) sowie Invalidität und Alter (1889). Seine Motive waren dabei keineswegs vorrangig soziale: Durch Erfüllung einiger Forderungen der Arbeiterbewegung wollte er die Arbeiter mit dem Staat versöhnen.

Bismarcks Versuch, »mit Zuckerbrot und Peitsche« – Sozialgesetze für die Arbeiter, Härte gegen ihre politischen Vereinigungen – die Arbeiterschaft der Sozialdemokratie zu entfremden, scheiterte. Zudem löste die Sozialgesetzgebung nicht die »soziale Frage«, denn auch weiterhin gab es keinen Arbeitsschutz. Zudem linderten die Gesetze noch nicht die Folgen von Altersarmut, Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit oder dem Tod des Familienernährers.

Was steht im Sozialgesetzbuch?

Das Sozialgesetzbuch (SGB) regelt die wesentlichen Bereiche des deutschen Sozialrechts. Seit 1969 arbeitet der Gesetzgeber an einem zusammenhängenden Gesetzeswerk, das die zahlreichen Einzelgesetze zusammenfasst.

Das SGB enthält sowohl Regelungen über die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, die früher in der Reichsversicherungsverordnung festgelegt waren, als auch über jene Teile des Sozialrechts, die nicht den Charakter einer Versicherung tragen, sondern als Leistungen staatlicher Fürsorge aus Steuermitteln finanziert werden.

Insgesamt gliedert sich das SGB in bisher zwölf Bücher. Nach einem allgemeinen Teil im ersten Buch folgen z. B. Bücher über die Rentenversicherung oder über Kinder- und Jugendhilfe. In sich sind sie mit fortlaufenden Paragrafen, jeweils beginnend bei § 1, nummeriert. Gesetzestechnisch gilt daher jedes einzelne Buch als eigenständiges Gesetz.

Wussten Sie, dass …

die Knappschaftsversicherung für den Bergbau in Preußen Bismarck als Vorbild für seine Sozialgesetze diente? Die Knappschaftsversicherung war 1766 gegründet worden.

1883 die Beiträge zur Krankenversicherung zu zwei Dritteln von den Arbeitnehmern und zu einem Drittel von den Arbeitgebern bezahlt wurden? Die Beiträge betrugen 2–3 % des Lohns.

1889 Arbeitnehmer ab dem 70. Lebensjahr und 30 Beitragsjahren Anspruch auf Rente hatten? Die Altersrente betrug etwa ein Viertel des durchschnittlichen Jahreslohns in der Industrie.

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