Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Versicherung

Ver|s|che|rung
f.
1.
nur Sg.
das Versichern, Beteuern
2.
Vertrag mit einem Unternehmen, das gegen regelmäßige Zahlungen einer bestimmten Summe bei Unglücksfällen das so abgesicherte Gut ersetzt oder im Todesfall den Angehörigen eine vereinbarte Summe auszahlt
(Hausrat~, Lebens~);
vgl.
Sozialversicherung;
eine V. abschließen
3.
kurz für
Versicherungsgesellschaft
Versicherung:
Von dem gleichbedeutenden lateinischen Wort
securus
leitet sich das deutsche
sicher
ab, das schon im Althochdeutschen vorkommt und auch im Sinn von „sorglos“, „beschützt“ gebraucht wird. Das Mittelhochdeutsche kennt dann beispielsweise die Wendung
in dem sichern leben
„in der ewigen Seligkeit leben“. Der
sicheraere
war der Vormund. Das Verb
versichern
hieß so viel wie „schützen gegen“, aber auch „versprechen“. Daraus wurden die beiden heutigen Bedeutungen für
das Versicherte:
Versicherung
ist zum einen eine Zusage, ein Versprechen. Zum anderen bezeichnet es in der Wirtschaft ein Unternehmen, das Personen oder Sachen im Fall bestimmter Schäden finanziell schützt. Diese Bedeutung dürfte heute wohl die vorherrschende sein.
Die erste öffentliche
Versicherung
in Deutschland war die 1676 gegründete „Hamburger Feuerkasse“. Davor hatten allerdings schon Gilden eine ähnliche Funktion übernommen, so gab es beispielsweise bereits Mitte des 16. Jahrhunderts in SchleswigHolstein so genannte „Brandgilden“. Schutz bzw. Hilfe bei der Vernichtung von Hab und Gut durch Feuer war angesichts der zahlreichen, oft verheerenden Stadtbrände früherer Zeiten für die Menschen vordringlich. Erste
Lebensversicherung
in Deutschland war 1827 die „Gothaer Lebensversicherungsbank“, die aus der sieben Jahre zuvor gegründeten „Gothaer Feuerversicherungsbank“ hervorgegangen war. Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden dann aus der Erkenntnis der Versicherer, die finanziellen Risiken besser verteilen zu müssen,
Rückversicherungsunternehmen.

Das System der
Sozialversicherung
in Deutschland geht auf den ersten Reichskanzler (18711890) Otto von Bismarck zurück: Die Gründung der
gesetzlichen Krankenversicherung
(1883),
Unfallversicherung
(1884) und
Rentenversicherung
(1889) hatte seinerzeit auch den politischen Zweck, den Einfluss der erstarkenden Sozialdemokratie einzudämmen. Die
Arbeitslosenversicherung
wurde in Deutschland 1927 eingeführt.
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