Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Versicherung
Ver|sị|che|rung1.
〈nur Sg.〉
das Versichern, Beteuern
2.
Vertrag mit einem Unternehmen, das gegen regelmäßige Zahlungen einer bestimmten Summe bei Unglücksfällen das so abgesicherte Gut ersetzt oder im Todesfall den Angehörigen eine vereinbarte Summe auszahlt
(Hausrat~, Lebens~);
vgl.Sozialversicherung;
eine V. abschließen
3.
〈
kurz für
〉Versicherungsgesellschaft
Versicherung:
Von dem gleichbedeutenden lateinischen Wortleitet sich das deutscheab, das schon im Althochdeutschen vorkommt und auch im Sinn von „sorglos“, „beschützt“ gebraucht wird. Das Mittelhochdeutsche kennt dann beispielsweise die Wendung„in der ewigen Seligkeit leben“. Derwar der Vormund. Das Verbhieß so viel wie „schützen gegen“, aber auch „versprechen“. Daraus wurden die beiden heutigen Bedeutungen fürist zum einen eine Zusage, ein Versprechen. Zum anderen bezeichnet es in der Wirtschaft ein Unternehmen, das Personen oder Sachen im Fall bestimmter Schäden finanziell schützt. Diese Bedeutung dürfte heute wohl die vorherrschende sein.
Die erste öffentlichein Deutschland war die 1676 gegründete „Hamburger Feuerkasse“. Davor hatten allerdings schon Gilden eine ähnliche Funktion übernommen, so gab es beispielsweise bereits Mitte des 16. Jahrhunderts in Schleswig–Holstein so genannte „Brandgilden“. Schutz bzw. Hilfe bei der Vernichtung von Hab und Gut durch Feuer war angesichts der zahlreichen, oft verheerenden Stadtbrände früherer Zeiten für die Menschen vordringlich. Erstein Deutschland war 1827 die „Gothaer Lebensversicherungsbank“, die aus der sieben Jahre zuvor gegründeten „Gothaer Feuerversicherungsbank“ hervorgegangen war. Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden dann aus der Erkenntnis der Versicherer, die finanziellen Risiken besser verteilen zu müssen,
Das System derin Deutschland geht auf den ersten Reichskanzler (1871–1890) Otto von Bismarck zurück: Die Gründung der(1883),(1884) und(1889) hatte seinerzeit auch den politischen Zweck, den Einfluss der erstarkenden Sozialdemokratie einzudämmen. Diewurde in Deutschland 1927 eingeführt.
Die erste öffentlichein Deutschland war die 1676 gegründete „Hamburger Feuerkasse“. Davor hatten allerdings schon Gilden eine ähnliche Funktion übernommen, so gab es beispielsweise bereits Mitte des 16. Jahrhunderts in Schleswig–Holstein so genannte „Brandgilden“. Schutz bzw. Hilfe bei der Vernichtung von Hab und Gut durch Feuer war angesichts der zahlreichen, oft verheerenden Stadtbrände früherer Zeiten für die Menschen vordringlich. Erstein Deutschland war 1827 die „Gothaer Lebensversicherungsbank“, die aus der sieben Jahre zuvor gegründeten „Gothaer Feuerversicherungsbank“ hervorgegangen war. Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden dann aus der Erkenntnis der Versicherer, die finanziellen Risiken besser verteilen zu müssen,
Das System derin Deutschland geht auf den ersten Reichskanzler (1871–1890) Otto von Bismarck zurück: Die Gründung der(1883),(1884) und(1889) hatte seinerzeit auch den politischen Zweck, den Einfluss der erstarkenden Sozialdemokratie einzudämmen. Diewurde in Deutschland 1927 eingeführt.
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