Wahrig Fremdwörterlexikon

Pönalversicherung

|nal|ver|si|che|rung
f.; , en; Rechtsw.
Versicherung gegen Strafzahlungen, die ein Auftragnehmer dem Auftraggeber zu entrichten hat, wenn er die Vertragsbedingungen, z. B. Liefertermine od. eine bestimmte Qualität der vereinbarten Leistungen, nicht einhalten kann
[pönal]

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