Der Begriff Gewerbe stammt aus dem Mittelhochdeutschen (für "Geschäft“). Als Gewerbe bezeichnet man jede selbstständige Wirtschaftstätigkeit, die auf Dauer, auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und eigenes Risiko ausgeübt wird in der Absicht, Gewinn zu erzielen. Allerdings klammert die Gewerbeordnung Tätigkeiten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der freien Berufe (z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten) vom Gewerbe aus. Der Gewerbetreibende verfügt in der Regel über Arbeitnehmer und zugehörige Anlagen – er führt also einen Gewerbebetrieb.
Im Wirtschaftsrecht unterscheidet man das stehende Gewerbe, das Reisegewerbe sowie Messen, Ausstellungen und Märkte. Aus volks-/betriebswirtschaftlicher Sicht ist Gewerbe die Güterproduktion (jedoch nicht die naturgebundene), die die Umwandlung, Veredelung und Ausbeutung von Rohstoffen umfasst, oder auch die Bereitstellung von Dienstleistungen. Gewerbe setzt sich also zusammen aus Industrie, Handwerk, Handel und Verkehr.