Lexikon
Rehabilitierungsgesetz
in der Fassung des Einigungsvertrages vom 3. 10. 1990 Rechtsgrundlage zur Beseitigung strafrechtlichen Unrechts aus der Zeit der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Die betroffene Person muss Opfer einer „politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung“ geworden sein. Typisch sind Verurteilungen wegen „Republikflucht“ oder harte Strafen wegen eines politischen Witzes. Vom Rehabilitierungsgesetz nicht erfasst werden Verstöße des Betroffenen gegen die einengenden gesetzlichen Regeln bei wirtschaftlicher Betätigung (z. B. Devisenvergehen). Die Folgen der Rehabilitierung sind Beendigung der Strafvollstreckung, Tilgung im Strafregister, Anrechnung des Freiheitsentzugs auf Versicherungszeiten, Rückgabe von Vermögenswerten und Zahlung sozialer Ausgleichsleistungen. Anträge auf Überprüfung von Strafurteilen konnten bis zum 31. 12. 1994 gestellt werden.
Wissenschaft
Rätselhafter Kernzerfall
Kernphysikern gelang die Vermessung einer extrem seltenen Zerfallsart von Atomkernen. Doch die Ergebnisse werfen Fragen auf. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Atomkerne radioaktiv zerfallen oder von hochenergetischen Teilchen getroffen werden, geraten sie meist in einen angeregten Zustand, fallen jedoch schnell wieder in den Grundzustand...
Wissenschaft
Die positiven Seiten von negativen Gefühlen
Wut, Traurigkeit oder Langeweile können dabei helfen, Ziele zu erreichen. von CHRISTIAN WOLF Die meisten Menschen streben in ihrem Leben nach Glück und bevorzugen Gefühle wie Freude, Stolz oder Hoffnung. Aber mittlerweile zeigt die Forschung: Auch negative Gefühle wie Wut, Langeweile oder Traurigkeit haben ihre Berechtigung und...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wasserstoff aus Bier und Schokolade
Elektron gefilmt
Kein Ende für Öl und Gas
Wenn Raum und Zeit erzittern
Auch die Gegenseite profitiert
Schritt für Schritt zum Mond