Lexikon

Rehabilitierungsgesetz

in der Fassung des Einigungsvertrages vom 3. 10. 1990 Rechtsgrundlage zur Beseitigung strafrechtlichen Unrechts aus der Zeit der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Die betroffene Person muss Opfer einer „politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung“ geworden sein. Typisch sind Verurteilungen wegen „Republikflucht“ oder harte Strafen wegen eines politischen Witzes. Vom Rehabilitierungsgesetz nicht erfasst werden Verstöße des Betroffenen gegen die einengenden gesetzlichen Regeln bei wirtschaftlicher Betätigung (z. B. Devisenvergehen). Die Folgen der Rehabilitierung sind Beendigung der Strafvollstreckung, Tilgung im Strafregister, Anrechnung des Freiheitsentzugs auf Versicherungszeiten, Rückgabe von Vermögenswerten und Zahlung sozialer Ausgleichsleistungen. Anträge auf Überprüfung von Strafurteilen konnten bis zum 31. 12. 1994 gestellt werden.
DaVinci.png
Wissenschaft

Vorstoß in die Hölle

Drei Raumsonden sollen bald die Rätsel der Venus lösen. Eine neue Studie lässt vermuten, dass unsere Nachbarwelt bis heute vulkanisch aktiv ist. von RÜDIGER VAAS Die Venus wird oft als Schwester der Erde bezeichnet, weil sie ähnlich groß ist und eine dichte Atmosphäre über felsigem Grund hat. Sie war das erste Ziel...

Erziehung, Mutter-Kind
Wissenschaft

Alles fürs Kind

Die bindungsorientierte Erziehung stellt Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt. Was hinter diesem Stil steckt und was die Forschung dazu sagt. von JAN SCHWENKENBECHER Welche ist die beste Erziehungsmethode? Folgt man Blogs, Podcasts, Magazinen und Bestsellern für Eltern sowie der ein oder anderen Momfluencerin, lautet die...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon