Lexikon
Beamte
Haftungsrecht
über Beamte (im staatsrechtlichen Sinn) hinaus jedermann, der in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes handelt (z. B. ein örtlicher Wahlvorsteher); ähnlich in der
Schweiz
nach dem Verantwortlichkeitsgesetz von 1958. Beamtenhaftung.
Wissenschaft
Forschung trifft Industrie
Coronapandemie, Krieg in der Ukraine und Klimakrise bedeuten für die Industrie unterbrochene Lieferketten, explodierende Energiepreise und steigende Anforderungen an eine nachhaltige Produktion. Neue Lösungen werden dringend gebraucht. von ANDREA STEGEMANN Über Jahre wirkte die große Industriemesse in Hannover wie ein...
Wissenschaft
Photonenzähler und Dunkelfelder
Mit trickreichen neuen Techniken für die Computertomografie ermöglichen Forscher einen einzigartig scharfen Blick in den menschlichen Körper und sammeln wertvolle Informationen, die für die Mediziner bei der Diagnose von Erkrankungen bislang unzugänglich waren. von RALF BUTSCHER Es herrschte Feierlaune an der Uniklinik Mainz, als...