Lexikon
Beamte
Beamtenrecht
Personen, die zum Staat (Bund, Land) oder zu einer sonstigen Körperschaft (z. B. Gemeinde) oder Anstalt des öffentlichen Rechts in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Das Beamtenverhältnis wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde begründet, in der die Worte „unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ enthalten sein müssen. Die Berufung gilt regelmäßig auf Lebenszeit, u. U. aber auch auf Zeit, auf Probe, auf Widerruf oder zum Ehrenbeamten.
Politische Beamte sind bestimmte höhere Ministerialbeamte wie Staatssekretäre, Ministerialdirektoren und höhere Beamte im Auswärtigen Dienst. Richter sind nach dem geltenden Recht in Deutschland nicht Beamte; Minister und Parlamentarische Staatssekretäre sind Amtsträger, nicht Beamte.
Wissenschaft
Die Toten des Hospitals von Cambridge
Seit dem Mittelalter gab es in weiten Teilen des christlichen Abendlandes Häuser, in denen sich Priester und Laien um Bedürftige kümmerten. Allein in England waren es um die 500. Schriftliche Quellen geben allerdings nur wenig über die Menschen preis, die dort betreut wurden – im Gegensatz zu ihren Knochen. von DAVID NEUHÄUSER...
Wissenschaft
Der Gag der Pauli-Maschine
Der Physiker Wolfgang Pauli (1900–1958) wurde vor allem durch seine Pionierleistungen im Bereich der Quantenmechanik berühmt: Für das von ihm formulierte Pauli-Prinzip erhielt er 1945 den Nobelpreis. Es besagt, dass Elektronen oder andere Fermionen (Teilchen mit halbzahligem Spin) sich in ihren Quantenzahlen unterscheiden müssen...