Lexikon
Amtsträger
im deutschen Strafrecht jeder, der nach Bundes- oder Landesrecht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht oder auf andere Weise dazu bestellt ist, bei einer Behörde Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (§ 11 Abs. 1 Ziff. 2 StGB); bei Beamtendelikten von Bedeutung.
Wissenschaft
Sieg über Rheuma in Reichweite
Hinter dem Begriff Rheuma stecken verschiedene Erkrankungen, von denen viele durch ein Fehlverhalten des körpereigenen Immunsystems ausgelöst werden. Sie lassen sich immer besser behandeln. von RAINER KURLEMANN Die klassische Rheumaerkrankung beginnt mit Schmerzen. Meistens bemerkt ein Patient die Entzündung zunächst durch...
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News der Woche 14.02.2025
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