Lexikon

Beamtendelikte

Amtsdelikte; Straftaten im Amte
(§§ 331358 StGB), Verbrechen und Vergehen, die ein Beamter (im strafrechtlichen Sinn) begeht. Bei den Beamtendelikten begründet (echte Beamtendelikte) oder erschwert (unechte Beamtendelikte) die Beamteneigenschaft des Täters die Strafbarkeit; echte Beamtendelikte sind z. B. Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Falschbeurkundung, Rechtsbeugung, Aussageerpressung; unechte Beamtendelikte sind z. B. Körperverletzung, Verwahrungsbruch im Amt. In
Österreich:
§§ 302 ff. StGB. In der
Schweiz:
Amtsdelikte, geregelt in Art. 312 ff. StGB.
Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Immer schön eins nach dem anderen

Warum Multitasking meist nicht zu einer höheren Produktivität führt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Multitasking“, die gleichzeitige Arbeit an zwei oder mehr Aufgaben, ist in aller Munde, verspricht die Methode doch, wertvolle Zeit zu sparen. Doch das ist ein Trugschluss. Unser Gehirn ist darauf angelegt, zu erledigende...

Juptier, Sonnensystem, Meteoriten
Wissenschaft

Die große Lücke

Meteoriten sind Archive der Vergangenheit. Neue Untersuchungen an ihnen legen nahe: Die Entstehung des Riesenplaneten Jupiter sorgte für die Trennung des Sonnensystems in einen inneren und einen äußeren Bezirk. von THOMAS BÜHRKE Im Dezember 2020 landete in der australischen Wüste eine diskusförmige Kapsel an einem Fallschirm. Sie...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon