Lexikon
Beamtendelikte
Amtsdelikte; Straftaten im Amte(§§ 331–358 StGB), Verbrechen und Vergehen, die ein Beamter (im strafrechtlichen Sinn) begeht. Bei den Beamtendelikten begründet (echte Beamtendelikte) oder erschwert (unechte Beamtendelikte) die Beamteneigenschaft des Täters die Strafbarkeit; echte Beamtendelikte sind z. B. Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Falschbeurkundung, Rechtsbeugung, Aussageerpressung; unechte Beamtendelikte sind z. B. Körperverletzung, Verwahrungsbruch im Amt. – In
Österreich:
§§ 302 ff. StGB. – In der Schweiz:
Amtsdelikte, geregelt in Art. 312 ff. StGB.
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