Lexikon
Beamtendelikte
Amtsdelikte; Straftaten im Amte(§§ 331–358 StGB), Verbrechen und Vergehen, die ein Beamter (im strafrechtlichen Sinn) begeht. Bei den Beamtendelikten begründet (echte Beamtendelikte) oder erschwert (unechte Beamtendelikte) die Beamteneigenschaft des Täters die Strafbarkeit; echte Beamtendelikte sind z. B. Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Falschbeurkundung, Rechtsbeugung, Aussageerpressung; unechte Beamtendelikte sind z. B. Körperverletzung, Verwahrungsbruch im Amt. – In
Österreich:
§§ 302 ff. StGB. – In der Schweiz:
Amtsdelikte, geregelt in Art. 312 ff. StGB.
Wissenschaft
Technik mit Lebenszeichen
Werkstoffe mit ähnlichen Eigenschaften, wie sie lebende Systeme besitzen, sollen technische Systeme revolutionieren. Als Vorbilder dienen vor allem Pflanzen. von REINHARD BREUER Könnten Pflanzen böse sein, dann würden die Fleischfresser unter ihnen einen Spitzenplatz einnehmen. Und unter den mehr als 1.000 Arten, die es davon...
Wissenschaft
Heilsbringer oder Teufelszeug?
Die einen halten das Pflanzenschutzmittel Glyphosat für unabdingbar, die anderen verfluchen es. Was in Studien dazu steht. von PETER LAUFMANN Das schmerzt selbst einen Riesen wie den Bayer-Konzern: Ein Gericht in Philadelphia verurteilte das Unternehmen im Januar 2024 zu 2,25 Milliarden US-Dollar Schadensersatz. Die Geschworenen...