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Erfasst eine private Unfallversicherung alle Unfälle?

Nein. Die private Unfallversicherung gilt zwar weltweit und rund um die Uhr, aber einige Unfälle sind ausgeschlossen: Nicht versichert sind beispielsweise Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen wie auch Trunkenheit. Ebenso wenig versichert sind Unfälle, die bei einer vorsätzlichen Straftat des Versicherten entstehen.

Die private Unfallversicherung leistet bei Invalidität, also einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, eine finanzielle Absicherung in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Unfallrente. Zudem können zusätzliche Vereinbarungen wie Krankenhaustagegeld und Todesfallleistungen abgeschlossen werden. Arbeitsunfälle und Wegeunfälle werden durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

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