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Nachfrist

Nacherfüllungsfrist
angemessene Frist, die der Gläubiger bei Nichtleistung dem Schuldner setzen kann und innerhalb derer der Schuldner die Leistung oder die vom Gläubiger beanspruchte Nacherfüllung zu erbringen hat; nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen (§ 281 BGB). In diesen Fällen ist der Anspruch des Gläubigers auf Erfüllung ausgeschlossen.

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