Lexikon

Mahnung

im Schuldrecht mündliche oder schriftliche (Mahnbrief) Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen; durch Mahnung nach Fälligkeit kommt der Schuldner bei Nichtleistung in Schuldnerverzug 284 BGB); die Verjährung wird durch eine Mahnung nicht unterbrochen. Ähnlich in der Schweiz (Art. 102 OR) und in Österreich (Einmahnung; §§ 1334 ff., 1417 ABGB).
Mehrsprachigkeit
Wissenschaft

Mehrsprachigkeit hält jung

Mehrsprachigkeit kann nicht nur die kulturelle Kompetenz fördern, sondern auch die Gesundheit. Das legt eine Studie nahe, die Daten von mehr als 86.000 Teilnehmenden in 27 europäischen Ländern ausgewertet hat. Demnach liegt das biologische Alter von multilingualen Personen oft unterhalb ihres tatsächlichen Alters; bei Menschen,...

Vier Personen in blauen Schutzanzügen untersuchen eine Höhle im Wald.
Wissenschaft

Eine Höhle als Labor

In der Python-Höhle in Uganda kommen Flughunde, Raubtiere und Menschen in engen Kontakt. Forscher beobachten dort unter natürlichen Bedingungen, wie Infektionskrankheiten aus der Tierwelt auf den Menschen überspringen könnten. von ROMAN GOERGEN Ein Leopard steigt in einer Höhle auf einen kleinen Hügel aus Fledertierkot und...

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