Lexikon
Mahnung
im Schuldrecht mündliche oder schriftliche (Mahnbrief) Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen; durch Mahnung nach Fälligkeit kommt der Schuldner bei Nichtleistung in Schuldnerverzug (§ 284 BGB); die Verjährung wird durch eine Mahnung nicht unterbrochen. Ähnlich in der Schweiz (Art. 102 OR) und in Österreich (Einmahnung; §§ 1334 ff., 1417 ABGB).
Wissenschaft
Geothermie hat Zukunft!
Ideen für klimaschonende Stromproduktion gibt es viele. Doch abgesehen von Wind- und Solarenergie scheint keine von ihnen wirklich großes Potenzial zu haben – vielleicht mit einer Ausnahme: Geothermie, also der Nutzung von Erdwärme. Dafür wird heißes Wasser aus dem Erdinneren an die Oberfläche gepumpt, um damit Dampfgeneratoren...
Wissenschaft
Algen und Pilze auf dem Mars?
Seltsame Strukturen auf vielen Fotos der NASA-Rover geben Anlass zu Spekulationen über außerirdisches Leben. von RÜDIGER VAAS Als der Dresdner Geologe Ernst Kalkowsky 1908 vermutete, bestimmte geschichtete und knollige Steine im rund 250 Millionen Jahre alten norddeutschen Buntsandstein wären durch Lebewesen gebildet worden,...
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