Lexikon
Mahnung
im Schuldrecht mündliche oder schriftliche (Mahnbrief) Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen; durch Mahnung nach Fälligkeit kommt der Schuldner bei Nichtleistung in Schuldnerverzug (§ 284 BGB); die Verjährung wird durch eine Mahnung nicht unterbrochen. Ähnlich in der Schweiz (Art. 102 OR) und in Österreich (Einmahnung; §§ 1334 ff., 1417 ABGB).
Wissenschaft
Mehrsprachigkeit hält jung
Mehrsprachigkeit kann nicht nur die kulturelle Kompetenz fördern, sondern auch die Gesundheit. Das legt eine Studie nahe, die Daten von mehr als 86.000 Teilnehmenden in 27 europäischen Ländern ausgewertet hat. Demnach liegt das biologische Alter von multilingualen Personen oft unterhalb ihres tatsächlichen Alters; bei Menschen,...
Wissenschaft
Eine Höhle als Labor
In der Python-Höhle in Uganda kommen Flughunde, Raubtiere und Menschen in engen Kontakt. Forscher beobachten dort unter natürlichen Bedingungen, wie Infektionskrankheiten aus der Tierwelt auf den Menschen überspringen könnten. von ROMAN GOERGEN Ein Leopard steigt in einer Höhle auf einen kleinen Hügel aus Fledertierkot und...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Der jüngste Neutronenstern
In Pilz gepackt
Die Archive des Lebens
Wie sich die Pferde über die Welt verbreiteten
Wie Tee sein Aroma erhält
Projektifizierte Forschung