Lexikon
Mahnung
im Schuldrecht mündliche oder schriftliche (Mahnbrief) Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen; durch Mahnung nach Fälligkeit kommt der Schuldner bei Nichtleistung in Schuldnerverzug (§ 284 BGB); die Verjährung wird durch eine Mahnung nicht unterbrochen. Ähnlich in der Schweiz (Art. 102 OR) und in Österreich (Einmahnung; §§ 1334 ff., 1417 ABGB).
Wissenschaft
Die Spuren der ersten modernen Menschen
Vor über 40.000 Jahren lebten moderne Menschen und Neandertaler Seite an Seite in Europa. DNA-Analysen ermöglichen es Forschern heute, Knochen auf verwandtschaftliche Verbindungen hin zu untersuchen. Eine Studie über die Funde im thüringischen Ranis und im tschechischen Zlatý kůň hat nun erstaunliche Ergebnisse geliefert. von...
Wissenschaft
Licht im Chip
Laserpulse in Glasfasern bringen das schnelle Internet ins Haus. Künftig sollen auch Schaltkreise in Computern Licht nutzen. Dazu müssen sie völlig anders funktionieren als die Bausteine herkömmlicher Elektronik. von ANDREAS THOSS Der Datendurchsatz im Internet hat sich in den letzten Jahren rasch entwickelt: Nach Angaben des...