Lexikon

Bismarck zur Sozialgesetzgebung

Bismarck zur Sozialgesetzgebung
In einer Rede vor dem Reichstag legt Reichskanzler Otto von Bismarck am 2. April 1881 seine Motive für seine sozialpolitischen Pläne dar. Das von ihm eingebrachte Unfallversicherungsgesetz scheitert in diesem Jahr dennoch zweimal im Reichstag.

... das Feld der Gesetzgebung, welches mit diesem Gesetz betreten wird, ... berührt eine Frage, die wahrscheinlich von der Tagesordnung so bald nicht abkommen wird. Seit fünfzig Jahren sprechen wir von einer sozialen Frage. Seit dem Sozialistengesetz ist immer an mich die Mahnung herangetreten von amtlicher, hoch stehender Seite und aus dem Volke: es sei damals versprochen, es müsse auch positiv etwas geschehen, um die Ursachen des Sozialismus, insoweit ihnen eine Berechtigung beiwohnt, zu beseitigen ...

Ich bin nicht der Meinung, dass das laisser faire, laisser aller, das reine Manchestertum in der Politik, jeder sehe, wie er's treibe, jeder sehe, wo er bleibe, Wer nicht stark genug ist, zu stehen, wird niedergerannt und zu Boden getreten, Wer da hat, dem wird gegeben, wer nicht hat, dem wird genommen -, dass das im Staat, namentlich im monarchischen, landesväterlich regierten Staat Anwendung finden könne, im Gegenteil, ich glaube, dass diejenigen, die auf diese Weise die Einwirkung des Staates zum Schutz der Schwächeren perhorreszieren [mit Abscheu zurückweisen], ihrerseits sich dem Verdacht aussetzen, dass sie die Stärke, die ihnen, sei es kapitalistisch, sei es rhetorisch, sei es sonst wie, beiwohnt, zum Gewinn eines Anhangs, zur Unterdrückung der anderen, zur Anbahnung einer Parteiherrschaft ausbeuten wollen und verdrießlich werden, sobald ihnen dieses Beginnen durch irgendeinen Einfluss der Regierung gestört wird ..."
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