Lexikon
Kaiser
[lateinisch Caesar]
der über eine große Zahl von Völkern und Königen Herrschende; oberste Stufe in der weltlichen Hierarchie.
Augustus begründete das römische Kaisertum (Römisches Reich), aus dem das weströmische und das oströmische (Byzantinisches Reich) Reich hervorgingen, die 476 bzw. 1453 erloschen.
Am 25. 12. 800 wurde Karl der Große durch Papst Leo III. zum Kaiser gekrönt. Karl führte den Titel „Serenissimus augustus imperator, Romanum gubernans imperium“. Sein Kaisertum, das schon das 9. Jahrhundert als Erneuerung des alten (west)römischen Kaisertums empfand (Translationstheorie), wurde 812 von Byzanz anerkannt. Das päpstliche Krönungsrecht war seit 823 (Kaiserkrönung Lothars I. in Rom) unumstritten.
Otto I. (der Große) erneuerte 962 das fränkisch-römische Kaisertum. Seitdem besaß der deutsche König die Anwartschaft auf das Kaisertum. Die Kaiserwürde erforderte Salbung und Krönung durch den Papst. Der Kaiser war damit der Schirmherr der Christenheit und des katholischen Glaubens und hatte theoretisch die Oberhoheit über alle abendländischen Herrscher. Je mehr die Idee des Kaisertums spiritualisiert wurde (11. Jahrhundert), desto mehr verbanden sich in der Kaiserwürde geistliche und weltliche Macht. Im Investiturstreit wurde die Frage nach dem Verhältnis beider Gewalten (imperium und sacerdotium) zueinander ausgetragen. Der Kampf endete mit der Gleichberechtigung beider Mächte. Im späten Mittelalter verschwanden die Universalideen, und es bildeten sich Anfänge einer staatsrechtlichen Auffassung des Kaisertums und im Lauf der Entwicklung von Ständestaaten sogar ein Gegeneinander von „Kaiser und Reich“ (Reichsständen), so dass dem Kaiser seit 1519, beschränkt durch Wahlkapitulationen, nur bestimmte Rechte blieben (iura reservata): Standeserhöhungen, Reichsacht, oberste Gerichtsbarkeit. – Seit Mitte des 15. Jahrhunderts blieb die Kaiserwürde des Hl. Römischen Reichs fast ausschließlich bei den Habsburgern. Karl V. wurde 1530 als letzter deutscher König zum Kaiser gekrönt. Seitdem (vorher auch schon Maximilian I.) führten die deutschen Könige den Titel „Erwählter Römischer Kaiser“.
Am 6. 8. 1806 legte Franz II., der schon 1804 den Titel „Kaiser von Österreich“ angenommen hatte, nach Gründung des Rheinbunds die deutsche Kaiserkrone nieder. 1871, nach dem Deutsch-Französischen Krieg, schuf Bismarck in der Reichsverfassung die Würde eines „Deutschen Kaisers“, die erblich mit der Krone Preußens verbunden war. Der deutsche Kaiser war Träger des Bundespräsidiums und militärischer Oberbefehlshaber. – Am Ende des 1. Weltkriegs, im November 1918, gingen das deutsche und das österreichische Kaisertum unter.
In China bestand das Kaisertum seit dem Altertum bis 1911; in Russland von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis 1917 (seit 1721 wurde der Zar amtlich als Kaiser bezeichnet); in Frankreich 1804–1814/15 und 1852–1870; in Korea 1392–1910; in Annam 1428–1887; in Mexiko 1864–1867; in Brasilien 1822–1889; in Mandschukuo 1934–1945. Die britischen Könige führten 1877–1947 den Titel „Kaiser von Indien“. Das Kaisertum in Äthiopien (Titel: Negus) wurde 1975 beseitigt, in Iran (Schah) 1979. Den Kaisern gleichzustellen ist der Tenno von Japan. 1976–1979 war die Zentralafrikanische Republik in ein Kaiserreich umgewandelt.
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