Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Rente:
Rente
hatte ursprünglich gar nichts mit Alterseinkünften zu tun, sondern bezeichnete allgemein ein regelmäßiges Einkommen aus Vermögen oder Rechtsansprüchen. Das mittelhochdeutsche Wort
rente
bedeutet denn auch „Zinsertrag“. Es ist dem altfranzösischen
rente
in der gleichen Bedeutung entlehnt, dem Partizip Perfekt des Verbs
rendre
„geben“, „gewähren“, „einbringen“ (zu lateinisch
reddere
für „wiedergeben“, „erstatten“, aus
re
„zurück“ +
dare
„geben“). Wörtlich ist
Rente
also das „Wiedergegebene“, „Erstattete“. Von ihren Renten, den Abgaben ihrer Untertanen, lebten einst vor allem die Landesherren.
Rentamt
oder
Rentei
hieß die örtliche Kassenverwaltung.
Die ursprüngliche Bedeutung von „Zins“ ist erhalten in Begriffen wie
Rentenmarkt
für den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren, die auch
Rentenpapiere
genannt werden. Ein
Rentenfonds
ist ein Investmentfonds, der hauptsächlich in festverzinslichen Wertpapieren anlegt. Eine
Grundrente
ist das auf Bodenbesitz zurückzuführende Einkommen. Als
Leibrente
bezeichnet man ein lebenslängliches regelmäßiges Einkommen aus einem Vermögen. Auch das Verb „sich
rentieren
“ im Sinn von „sich lohnen“ kommt hierher.
Hinzugekommen ist die engere Bedeutung von
Rente
als periodisch zu zahlender Geldsumme zur Versorgung von nicht mehr erwerbstätigen Personen. In diesem Sinn ist die Rente Teil des seit den Zeiten des früheren Reichskanzlers Otto von Bismarck (18151898) aufgebauten Sozialversicherungssystems. Den Empfänger solcher Bezüge nennt man
Rentner
. Die heute scherzhafte Bezeichnung
Rentier
wurde früher für wohlhabende Personen gebraucht, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Einkünften aus Vermögen bestreiten konnten. Ein Rentier musste also nicht unbedingt im
Rentenalter
sein.
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