Wahrig Herkunftswörterbuch

Dontgeschäft

Börsengeschäft, dessen Vertrag zum Kurs des Abschlusstages, aber zu einem späteren Termin erfüllt wird und von dem jeder Partner gegen Zahlung einer Prämie (Dontprämie) zurücktreten kann
aus
frz.
dont für
frz.
de qui, duquel usw. „von diesem, davon“, nach der Wendung
frz.
dont 100 Francs oder
frz.
dont 50 Francs o. Ä. „davon (d. h. von der Gesamtsumme) 100 bzw. 50 Francs“

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