Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Dontgeschäft

Dont|ge|schäft
[dɔ̃:]
n.
Börsengeschäft, dessen Vertrag zum Kurs des Abschlusstages, aber zu einem späteren Termin erfüllt wird und von dem jeder Partner gegen Zahlung einer Prämie (Dontprämie) zurücktreten kann
[< 
frz.
dont
für
de qui, duquel
usw. „von diesem, davon“, nach der Wendung
dont 100 Francs
oder
dont 50 Francs
o. Ä. „davon (d. h. von der Gesamtsumme) 100 Francs“]
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