Lexikon

Rechtsgeschäft

im Privatrecht eine Handlung, durch die Rechte begründet, geändert, übertragen oder aufgehoben werden. Zum einseitigen Rechtsgeschäft (z. B. Dereliktion, Kündigung, Testament) gehört eine Willenserklärung, zum mehrseitigen Rechtsgeschäft gehören dagegen mehrere einander gegenüberstehende (so beim zweiseitigen Rechtsgeschäft, z. B. dem Vertrag) oder gleichgerichtete (Gesamtakt, z. B. Gründung einer Personenvereinigung) Willenserklärungen. Der Abschluss mancher Rechtsgeschäfte ist formbedürftig (Beurkundung, Schriftform). Die Rechtsgeschäfte sind zu unterscheiden von den Rechtshandlungen (Willensäußerungen ohne notwendigen Rechtsfolgewillen, z. B. Mahnung) und den Tathandlungen (Realakten).
Kokon, Erde
Wissenschaft

Erde zu Erde

Mikroorganismen zersetzen Tote in einem Hightech-Sarg in 40 Tagen zu Erde. Die Idee kommt aus den USA – nun gibt es die neue Bestattungsmethode auch hierzulande. von SALOME BERBLINGER und DESIRÉE KARGE Es handelt sich um kompostiertes Schwein. Doch die Erde riecht nach Blumenerde, wie man sie in einen Balkonkübel füllen würde....

Mikroroboter
Wissenschaft

Autarke Mikroroboter im Schwarm

Sie sind nur rund einen Millimeter klein, können sich aber selbstständig durchs Wasser bewegen, miteinander kommunizieren und sich zu größeren Kolonien zusammentun: Die Rede ist nicht von Lebewesen, sondern von neuartigen Mikrorobotern. Die an der TU Chemnitz entwickelten „Smartlets“ erzeugen ihre Energie mithilfe winziger...

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