Lexikon
Rechtsgeschäft
im Privatrecht eine Handlung, durch die Rechte begründet, geändert, übertragen oder aufgehoben werden. Zum einseitigen Rechtsgeschäft (z. B. Dereliktion, Kündigung, Testament) gehört eine Willenserklärung, zum mehrseitigen Rechtsgeschäft gehören dagegen mehrere einander gegenüberstehende (so beim zweiseitigen Rechtsgeschäft, z. B. dem Vertrag) oder gleichgerichtete (Gesamtakt, z. B. Gründung einer Personenvereinigung) Willenserklärungen. Der Abschluss mancher Rechtsgeschäfte ist formbedürftig (Beurkundung, Schriftform). Die Rechtsgeschäfte sind zu unterscheiden von den Rechtshandlungen (Willensäußerungen ohne notwendigen Rechtsfolgewillen, z. B. Mahnung) und den Tathandlungen (Realakten).
Wissenschaft
»Die Diagnostik setzt die Pharmafabrik in Gang«
Fachleute erwarten die ersten Impfungen gegen Krebs ab 2026. Sie werden Erkrankte gegen ihren persönlichen Krebs immunisieren. Mit dem landläufigen Impfen von Gesunden hat das allerdings nur wenig gemein. Das Gespräch führte SUSANNE DONNER Prof. Dingermann, bekommen wir bald eine Spritze und dann nie wieder Krebs? So funktioniert...
Wissenschaft
Klimarettung wäre so einfach
Die Welt wird die Pariser Klimaziele verfehlen: eine bittere Wahrheit, aber kein Grund zum Verzagen. Ein Essay des Klimaforschers Mojib Latif. Der Klimawandel in Form der globalen Erwärmung ist in vollem Gang. Die durchschnittlichen Temperaturen an der Erdoberfläche sind seit dem Beginn der Industrialisierung infolge des...