Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
geschäftsfähig
ge|schạ̈fts|fä|hig 〈
Adj.
, o. Steig.; nur als Attr. und mit „sein“〉fähig, in der Lage Rechtsgeschäfte abzuschließen;
Ggs. geschäftsunfähig
,
Ge|schạ̈fts|fä|hig|keit
〈〉
f.
, –
, nur Sg.
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