Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

geschäftsfähig

ge|schạ̈fts||hig
Adj.
, o. Steig.; nur als Attr. und mit „sein“
fähig, in der Lage Rechtsgeschäfte abzuschließen;
Ggs.
geschäftsunfähig
,
Ge|schạ̈fts||hig|keit
f.
,
, nur Sg.

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