Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

prozessunfähig

pro|zss|un||hig
Adj.
, o. Steig.
im juristischen Sinne nicht fähig, einen Prozess ohne gesetzlichen Vertreter zu führen, weil keine oder nur beschränkte Geschäftsfähigkeit vorliegt
Illustration eines Wasserhahns mit Wasserstrahl, im Hintergrund blaue Wasserfarben und Spritzer.
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