Lexikon
Rechtsfähigkeit
Rechtspersönlichkeitdie Fähigkeit, Träger von subjektiven Rechten und Pflichten, z. B. Eigentümer eines Grundstücks oder Schuldner eines Kaufpreises, zu sein. Die Rechtsfähigkeit wird heute von allen natürlichen Personen mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) erworben, von juristischen Personen durch Erfüllung fest umrissener gesetzlicher Voraussetzungen. Von der Rechtsfähigkeit sind die Geschäftsfähigkeit, die Deliktsfähigkeit und die Strafmündigkeit zu unterscheiden. – Ähnlich in der Schweiz (Art. 11 und 60 ff. ZGB) und in Österreich (§§ 16, 18; 26 ABGB).
Die Leibesfrucht (nasciturus des römischen Rechts) ist nach § 1 BGB nicht rechtsfähig; Sondervorschriften und verfassungskonforme Gesetzesauslegung führen jedoch praktisch zur beschränkten Rechtsfähigkeit der Leibesfrucht.
Wissenschaft
Ist der Streit um den Radius des Protons entschieden?
Wie groß Protonen sind, sorgt seit 2010 für Aufregung in der Teilchenphysik. Neue Erkenntnisse legen einen kleineren Wert nahe als früher angenommen. von DIRK EIDEMÜLLER Protonen gehören sind in allen Atomkernen enthalten. Der leichteste, Wasserstoff, besteht aus exakt einem Proton. Schwerere Atomkerne haben zusätzliche Protonen...
Wissenschaft
Taktgeber Mond
Der Mond bewegt nicht nur die Wassermassen der Meere. Auch viele Meeresbewohner richten sich nach ihm aus. Von Wiebke Pfohl Es ist der 11. Oktober 1492, Christoph Kolumbus und seine Mannschaft von der Santa Maria beobachten ein Phänomen, das Forschende erst Jahrhunderte später aufklären werden. Gegen 10 Uhr abends, vier Stunden...