Lexikon

Rechtsfähigkeit

Rechtspersönlichkeit
die Fähigkeit, Träger von subjektiven Rechten und Pflichten, z. B. Eigentümer eines Grundstücks oder Schuldner eines Kaufpreises, zu sein. Die Rechtsfähigkeit wird heute von allen natürlichen Personen mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) erworben, von juristischen Personen durch Erfüllung fest umrissener gesetzlicher Voraussetzungen. Von der Rechtsfähigkeit sind die Geschäftsfähigkeit, die Deliktsfähigkeit und die Strafmündigkeit zu unterscheiden. Ähnlich in der Schweiz (Art. 11 und 60 ff. ZGB) und in Österreich (§§ 16, 18; 26 ABGB).
Die Leibesfrucht (nasciturus des römischen Rechts) ist nach § 1 BGB nicht rechtsfähig; Sondervorschriften und verfassungskonforme Gesetzesauslegung führen jedoch praktisch zur beschränkten Rechtsfähigkeit der Leibesfrucht.
Böden, Meer
Wissenschaft

Schatzkiste Natur

Es gilt als sicher, dass im Meer und im Boden noch viele Organismen zu entdecken sind – und damit auch zahlreiche medizinische Wirkstoffe. von FRANK FRICK und SALOME BERBLINGER Die enorme Vielfalt des Lebens im Meer hat sich als reiche Inspirationsquelle für die Entdeckung von Arzneimitteln erwiesen“, lautet der erste Satz in...

Weltraumschrott
Wissenschaft

Die Spuren des Verglühens

Die wachsende Menge an Weltraumschrott bereitet auch dann Probleme, wenn sie in der Atmosphäre verglüht. Forscher untersuchen die Folgen für Klima und Ozon – und feilen an Lösungen. von ALINA WOLF Im Februar 2023 startete ein US-amerikanisches Forschungsflugzeug, die WB-57, in Fairbanks, Alaska, und stieg 19 Kilometer weit in die...

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