Lexikon

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Abkürzung BaFin
2002 durch Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht errichtete rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentl. Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Bonn und Frankfurt a. M.; in der BaFin sind die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel zusammengeführt. Aufgaben sind insbesondere: die Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen, die Aufsicht über den gesamten Finanzmarkt sowie Aufgaben des Kundenschutzes und der Solvenzaufsicht. BaFin und Deutsche Bundesbank arbeiten bei der Bankenaufsicht zusammen, wobei die Deutsche Bundesbank für die laufende Überwachung zuständig ist.
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