Lexikon
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Abk. BAKred, 1962 durch Gesetz vom 10. 7. 1961 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: Überwachung der Tätigkeit der Kreditinstitute nach Maßgabe des Kreditwesengesetzes u. a. entspr. Gesetze, insbes. Erteilung u. Versagung der Erlaubnis zum Betrieb von Kreditinstituten, Kapital-, Liquiditäts- u. Zinsüberwachung, Aufsicht über die Bausparkassen; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen. – In Österreich liegt die entspr. Zuständigkeit beim Bundesministerium für Finanzen.
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