Lexikon

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Abk. BAKred, 1962 durch Gesetz vom 10. 7. 1961 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: Überwachung der Tätigkeit der Kreditinstitute nach Maßgabe des Kreditwesengesetzes u. a. entspr. Gesetze, insbes. Erteilung u. Versagung der Erlaubnis zum Betrieb von Kreditinstituten, Kapital-, Liquiditäts- u. Zinsüberwachung, Aufsicht über die Bausparkassen; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen. In Österreich liegt die entspr. Zuständigkeit beim Bundesministerium für Finanzen.
Auerochsen-Schädel
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Globale Überreichweiten

Das Globale scheint im Trend zu sein – auch wenn Wirtschaft und Politik das dazugehörige Prinzip allmählich überreizt zu haben scheinen und sich mehr dem Nationalen zuwenden. Dafür haben jetzt die historischen Wissenschaften das Thema entdeckt, wie sich an dem 2022 erschienenen Buch „Neue Horizonte“ des britischen Autors James...

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