Lexikon
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Abk. BAKred, 1962 durch Gesetz vom 10. 7. 1961 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: Überwachung der Tätigkeit der Kreditinstitute nach Maßgabe des Kreditwesengesetzes u. a. entspr. Gesetze, insbes. Erteilung u. Versagung der Erlaubnis zum Betrieb von Kreditinstituten, Kapital-, Liquiditäts- u. Zinsüberwachung, Aufsicht über die Bausparkassen; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen. – In Österreich liegt die entspr. Zuständigkeit beim Bundesministerium für Finanzen.
Wissenschaft
Die Champions vom Rhein
Sich mit den Besten der Welt zu messen, motiviert nicht nur Fußballer und Olympioniken zu Höchstleistungen. Auch Forscher lieben den Wettbewerb. In der Weltliga der Robotik ist ein Team aus Deutschland seit mehr als zehn Jahren ganz vorne dabei. von ULRICH EBERL In den Hallen der Weltmeister herrscht eine ruhige Arbeitsatmosphäre...
Wissenschaft
Wie übertragbar sind Tierversuche?
In der ethischen Diskussion um Tierversuche taucht immer wieder die Frage auf, wie gut die an Tieren gewonnenen Erkenntnisse auf den Menschen übertragbar sind. Eine Übersichtsstudie hat nun ausgewertet, auf welchen Anteil der Tierversuche klinische Studien am Menschen folgten, wie viele zu zugelassenen Therapien führten und in...