Lexikon
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Abk. BAKred, 1962 durch Gesetz vom 10. 7. 1961 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: Überwachung der Tätigkeit der Kreditinstitute nach Maßgabe des Kreditwesengesetzes u. a. entspr. Gesetze, insbes. Erteilung u. Versagung der Erlaubnis zum Betrieb von Kreditinstituten, Kapital-, Liquiditäts- u. Zinsüberwachung, Aufsicht über die Bausparkassen; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen. – In Österreich liegt die entspr. Zuständigkeit beim Bundesministerium für Finanzen.
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Ein Mensch wie wir
Fundstücke belegen: Seit mindestens 40.000 Jahren ist Homo sapiens ein kulturelles Wesen und fähig zu kognitiven Höchstleistungen. von ROLF HEßBRÜGGE Wir haben 7000 Sprachen hervorgebracht, rund 1200 Musikinstrumente geschaffen, vielerlei Tanzformen und Malstile sowie Dutzende wissenschaftliche Disziplinen entwickelt. Wir haben...
Wissenschaft
Muscheln in Massen
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