Wahrig Fremdwörterlexikon
Moratorium
Mo|ra|to|ri|um 〈n.; –s, –ri|en〉
[< lat. mora »Aufschub, Verzug«] 1
vertraglich vereinbarter od. gesetzlich angeordneter (Zahlungs–)Aufschub
2 〈Bankw.〉
durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen angeordnete Schließung eines Geldinstituts
3
Ruhenlassen einer Angelegenheit od. eines Plans;
das ~ der Friedensgespräche ist beendet