Kriterien der Riester-Zertifizierung
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Bevor sich ein Fonds das Riestersche Gütesiegel auf die Fahnen schreiben darf, muss es zahlreiche Kriterien erfüllen. Jede Anlageform zur Riester-Rente, egal ob es sich um eine Rentenversicherung oder einen Fonds-Sparplan handelt, muss garantieren, dass
- bei Eintritt des Rentenalters mindestens die eingezahlte Summe bereit steht
- die Rentenauszahlung tatsächlich erfolgen kann
- lebenslange Bezüge gewährleistet sind - entweder direkt als Leibrente oder nach einem Auszahlungs-Modell, das ab dem 65. Lebensjahr eine Leibrente vorsieht
- Übertragung und Pfändung ausgeschlossen sind
- die Abschlusskosten des Rentenvertrags oder des Riester-Fondssparplans auf zehn Jahre verteilt werden
- eine vierteljährliche Kündigung sowie ein Ruhenlassen des Vertrags möglich ist
- die Entnahme des Geldes zum Erwerb einer Immobilie möglich ist
- der Kunde informiert wird über die Verwendung des Geldes, die Höhe des angesparten Vermögens inklusive der Erträge, den Stand der Abschluss- und Betriebskosten und die Höhe der Verwaltungskosten
- und dass bei der Mittelanlage ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt werden.
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