Lexikon

Banken

Unternehmen, die mit relativ geringem Eigenkapital gewerbsmäßig Geld-, Kapital- und Kreditgeschäfte betreiben; sie unterliegen der staatlichen Bankenaufsicht, in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gesetz über das Kreditwesen vom 10. 7. 1961 in der Fassung vom 9. 9. 1998 ausgeübt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn. Der Rechtsform nach werden unterschieden: Privatbanken, öffentlich-rechtliche Banken (Staatsbanken, Landesbanken, Gemeindebanken, Sparkassen) und Kreditgenossenschaften. Nach dem (überwiegenden) Geschäftszweig gliedern sich die Banken in: 1. Notenbanken, die mit dem Recht, Banknoten auszugeben (Banknotenmonopol), ausgestattet sind; 2. Universalbanken, die Bankgeschäfte des Geld- und Effektenmarkts, wie sie vorwiegend von den deutschen Großbanken ausgeübt werden, betreiben; 3. Depositenbanken, die sich vorwiegend auf die verzinsliche Annahme und Verwaltung von Kundschaftsgeldern beschränken; 4. Effektenbanken, die sich mit der Finanzierung von Unternehmen, Anleihe-Emissionen, Gründungen und dem Effektenverkehr befassen; 5. Hypothekenbanken und Pfandbriefbanken, die gegen Sicherung durch Grundstücksrechte langfristige Kredite einräumen und sich das hierfür notwendige Kapital durch Ausgabe von Pfandbriefen beschaffen.
Im Mittelpunkt des Bankbetriebs steht das Kreditgeschäft, d. h. die Bank leiht Geld auf bestimmte Fristen an andere aus (Aktivgeschäft) und beschafft sich die hierfür erforderlichen Mittel, indem sie ihrerseits von Dritten Geld leihweise hereinnimmt (Passivgeschäft); daneben übernimmt die Bank Dienstleistungsgeschäfte, indem sie gegen Gebühr Verwaltungsaufgaben erfüllt.
Zu den aktiven Bankgeschäften gehören langfristige Kredite (Hypotheken), Kontokorrentkredite (Kreditgewährung in laufender Rechnung gegen zusätzliche Sicherheit), Diskontgeschäfte (Ankauf von Wechseln vor Verfall unter Abzug des Diskonts), Lombardkredite (Kredit gegen Verpfändung von beweglichen Werten wie Wertpapieren, Wechseln und Waren); zu den passiven Bankgeschäften Einlagen (Depositen), Annahme von Spargeldern und Ausgabe von Schuldverschreibungen und Pfandbriefen; zu den Dienstleistungsgeschäften zählen Geldwechsel- (Sorten- und Valutageschäfte), Inkasso-, Giro- und Zahlungsverkehr, Effekten- (An- und Verkauf von Wertpapieren), Depotgeschäfte (Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren u. a.), Beratung u. Ä.
Notenbank ist für die Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. 8. 1957 die Deutsche Bundesbank in Frankfurt am Main, seit 1998 in Abstimmung mit der Europäischen Zentralbank (19481957 war es die Bank deutscher Länder), für die DDR bis 1990 die Staatsbank der DDR in Ostberlin, für Österreich ist es die Österreichische Nationalbank in Wien und für die Schweiz die Schweizer Nationalbank in Bern.
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