Lexikon

Notenbank

früher Zettelbank
mit dem Recht zur Notenausgabe (Notenprivileg) ausgestattete Bank; sie reguliert als Trägerin der Geld- und Kreditpolitik den Geld- und Kreditverkehr eines Landes oder einer Währungsunion durch Anpassung des Zahlungsmittelumlaufs an die Bedürfnisse der Wirtschaft. Bis auf die USA ist in den meisten Staaten nur ein einziges, meist öffentlich-rechtliches Bankinstitut (Zentralnotenbank) mit dem Notenprivileg ausgestattet; in der Bundesrepublik Deutschland von 1957 bis 2002: die Deutsche Bundesbank; in Österreich: Oesterreichische Nationalbank; in der Schweiz: Schweizerische Nationalbank; im übrigen Ausland bis 2002: Banca dItalia, Banque de France, Banque National de Belgique, Nederlandse Bank u. a.; seit 2002 in den Ländern der Eurozone die Europäische Zentralbank in Zusammenarbeit mit den Zentralbanken der Teilnehmerländer.
Europäische Zentralbank
Eurotower in Frankfurt
Eurotower in Frankfurt am Main, Sitz der Europäischen Zentralbank
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Wissenschaft

Zweierlei Maß

Vom griechischen Philosophen Protagoras stammt der Satz „Der Mensch ist das Maß aller Dinge“. Was er damit meinte: Alle Dinge in der Welt sind immer nur so, wie sie dem Menschen erscheinen. Oder anders ausgedrückt: Der Mensch kann nicht heraus aus seiner Haut – und stellt sich daher stets selbst ins Zentrum seiner Bewertungen....

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