Notenbank
früher Zettelbankmit dem Recht zur Notenausgabe (Notenprivileg) ausgestattete Bank; sie reguliert als Trägerin der Geld- und Kreditpolitik den Geld- und Kreditverkehr eines Landes oder einer Währungsunion durch Anpassung des Zahlungsmittelumlaufs an die Bedürfnisse der Wirtschaft. Bis auf die USA ist in den meisten Staaten nur ein einziges, meist öffentlich-rechtliches Bankinstitut (Zentralnotenbank) mit dem Notenprivileg ausgestattet; in der Bundesrepublik Deutschland von 1957 bis 2002: die Deutsche Bundesbank; in Österreich: Oesterreichische Nationalbank; in der Schweiz: Schweizerische Nationalbank; im übrigen Ausland bis 2002: Banca d’Italia, Banque de France, Banque National de Belgique, Nederlandse Bank u. a.; seit 2002 in den Ländern der Eurozone die Europäische Zentralbank in Zusammenarbeit mit den Zentralbanken der Teilnehmerländer.