Wahrig Fremdwörterlexikon
Kreditplafond
Kre|dit|pla|fond 〈[–fɔ̃:] m.; –s, –s; Wirtsch.〉
[< Kredit + frz. plafond »Zimmerdecke«] 1
Kreditlimit, das öffentlichen Kreditnehmern gesetzlich gewährleistet wird
2
Obergrenze des von Kreditinstituten offerierten Kreditvolumens, die von der Regierung od. der Notenbank festgesetzt wird

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