Lexikon

Deutsche Bundesbank

Frankfurt am Main, die 1957 als Nachfolgeinstitut der Bank deutscher Länder gegründete Zentralnotenbank der Bundesrepublik Deutschland. Die Deutsche Bundesbank ist die Bank der Banken und des Staates; sie hat nach Genehmigung durch die Europäische Zentralbank (EZB) das Recht zur Ausgabe von Banknoten, sie regelt die Geld- und Kreditversorgung der deutschen Volkswirtschaft und hat die Aufgabe, in Abstimmung mit der EZB die Währung zu sichern. Die Deutsche Bundesbank unterhält bundesweit 9 Hauptverwaltungen (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz, München, Stuttgart). Organ der Deutschen Bundesbank ist ein siebenköpfiger (ab 2009 sechsköpfiger) Vorstand, der von Bundesregierung und Bundesrat bestellt wird. Die Deutsche Bundesbank ist Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken und in die Zuständigkeit der EZB für die Geldpolitik und Sicherung der Preisstabilität der Euro-Länder integriert.
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