Lexikon

Bankenaufsicht

staatliche Aufsicht über das Kreditwesen; dient dem Schutz der Bankkunden vor Vermögensverlusten und der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Kreditwesens. Die rechtliche Grundlage für die Beaufsichtigung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen ist das Gesetz über das Kreditwesen (KWG). Danach sind die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank für die Bankenaufsicht zuständig, wobei die Deutsche Bundesbank zum überwiegenden Teil die operative Bankenaufsicht, die BaFin die Verantwortung für alle hoheitlichen Maßnahmen innehat. Aufgaben der BaFin sind: Zulassung, Überwachung, Schließung von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen; Erlass von Regeln für die Durchführung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen und zur Risikobegrenzung. Aufgaben der Deutschen Bundesbank bei der Bankenaufsicht sind: die Mitarbeit bei der Verfassung allgemeiner Regeln zur Bankenaufsicht, die laufende Aufsicht von Kreditinstituten sowie bankenaufsichtliche Prüfungen. Instrumente der Bankenaufsicht sind u. a. Publizitätsvorschriften, Bestimmungen über Eigenkapital, Liquidität, Kredit- und Sparverkehr. Seit 1993 erfolgt die Bankenaufsicht innerhalb der Europäischen Union nach dem Herkunftslandprinzip; danach sind die Kreditinstitute einschließlich aller Zweigstellen der Bankenaufsicht des Landes unterworfen, in dem sie ihren Hauptsitz haben.
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